ALG 2 Empfängerverpflichtung

Hallo,

ich habe da eine Frage aufm Tisch liegen, welche ich nicht beantworten kann!

ALG 2 Empfänger soll für unbestimmte Zeit jeden Morgen zu 8:00 Uhr an einer Maßnahme teilnehmen, welche darin besteht, sich einer Gruppe die Tageszeitung zu schnappen und Arbeitsangebote auszusuchen.
Jene dann von dort aus nachaquiriert!

  1. Muss er dem wirklich nachgehen?
  2. Er ist alles andere als jene welche sich dort Morgens einfinden (soll nicht beleidigend sein aber Ihr wisst was ich meine).
  3. Er ist 35 Jahre und hat im Personalmanagement gearbeitet, weiss also wie Bewerbungen geschrieben werden etc.
  4. Er verbringt tählich die Vormittage damit, sich ins Auto zu setzen um in den umliegenden Orten der Firmen direkt vorzusprechen.

Meine Frage, wie könnt Ihr mir und somit ich Ihm helfen???

Ich danke euch im voraus

Dreifachposting -> Ämter und Behörden owT
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Und was soll das jetzt, weiss nunmal nicht genau in welches Brett es rein gehört!

Wie ist denn dann das mit der Werbung

http://www.oekostation-borna-birkenhain.de/
http://www.leipzigerneuseenland.de/

:wink: ?

ganz einfach
Hallo Mathias!

Und was soll das jetzt, weiss nunmal nicht genau in welches
Brett es rein gehört!

Dann schickst Du dem jeweiligen Moderator des in Frage kommenden Brettes eine Mail und fragst ihn! Die Mods helfen super schnell bei sowas.

Liebe Grüsse
Bine :smile:

Hy Bine,

wusst´s wirklich nicht, danke dir!

Lieben Gruß zurück,

Mathias

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