Hallo
Wenn es irgend geht, sollte man es auch dabei belassen …
Gerade dann, wenn man keinen Plan hat.
Es heißt übrigens nicht mehr Arge, sondern Jobcenter.
Die Probleme würde dann ggf. nicht nur er, sondern auch du bekommen.
Als Lebenspartner eines Alg2-Empfängers ist man praktisch auch Alg2-Empfänger und wird genauso behandelt. Beide bilden gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Rente wird zu hundert Prozent angerechnet. Übrig bleibt nur der Alg2-Satz für 2 Personen.
Das stimmt zunächst mal nur, wenn man nicht nur angibt, dass man nun eine gemeinsame Wohnung bezieht, sondern dass man auch gemeinsam wirtschaftet und füreinander finanziell einsteht.
Wenn man das nicht angibt, wird im ersten Jahr des Zusammenwohnens noch davon ausgegangen, dass man nicht gemeinsam wirtschaftet, und der Alg2-Empfänger wird als Einzelperson behandelt. Danach allerdings wird davon ausgegangen, dass man eine Bedarfsgemeinschaft bildet, und der Partner muss - ebenso wie der Alg2-Empfänger - sein Einkommen und Vermögen offenlegen und wird evtl. dazu aufgefordert, seine Einkünfte zu steigern, oder die Kosten für die Unterkunft zu verringern, indem man in eine billigere Wohnung umzieht.
Könnt ihr nicht im gleichen Haus mit getrennten Wohnungen wohnen?
Alg2 ist meist eine extrem unerfreuliche Angelegenheit. Abgesehen von dem wenigen Geld, das man dann nur noch hat, wird man oft nicht respektvoll behandelt.
Davon abgesehen kann es passieren, dass irgend was falsch berechnet wird, und wer sich nicht gut auskennt, kriegt unter Umständen dann noch nicht mal den Alg2-Satz.
Viele Grüße