ALG 2 - Frage zu Kontoauszug

ich wollte fragen ob es für das amt ein ablehnungsgrund sein kann wenn in meinem konto 4-5 abbuchungen wegen jeweils 4-5 anzahlungen für finanzierte waren bei otto.de stehen? gesamtrahmen etwa 300 euro.

normalerweise sollte es doch kein problem sein, da ich ja mit meinem geld machen kann was wich will oder? habe mit halt einen herd, eine kommode und ein paar kleidungsstücke bei otto bestellt gehabt. das war alles dringend notwendig und habe ich monate wenn nicht sogar über ein jahr vor mir hergeschoben!

was denkt ihr?

was ist abgelehnt worden ?? das währe hilfreich zu wissen

wenn du dir möbel gekauft hast vor antragstellung für neue bleibst du auf den kosten sitzen

für den regelbezug von hartz4 ist es nicht rechtens

Hallo,

es geht bei den Kontoauszügen nur darum festzustellen ob du von irgendwo her noch Geld bekommst. Was du mit deinem ALG2 machst hat das Amt nicht zu interessieren.

Gruß

Dürfte kein Problem sein, denen geht es nur darum ob Du Kapital hast und ob Lebensversicherungen oder andere Sparkonten ( Bauspar usw. ) existieren.

Hallo,

ich wollte fragen ob es für das amt ein ablehnungsgrund sein kann

Ein „Ablehnungsgrund“ bezogen auf WELCHEN Antrag … einen Erst-/ Weiterbewilligungsantrag auf ALG2 ? In der Höhe dürfte das kein Betrag sein, der zu Probleme wegen möglicher „vorsätzlicher Herbeiführung der eigenen Hilfebedürftigkeit“ führen könnte. Du hast ja auch bestimmt alle Unterlagen über diese Käufe / Ratenvereinbarungen aufbewahrt und kannst ggf. darlegen, was da angeschafft wurde.

LG

Hallo,
die können ja froh sein dass du dafür keinen Antrag gestellt hast, dafür sind ja die Lebenserhaltungskosten auch da, da gehört nun mal auch ein Herd , Komode und Bekleidung dazu. Du hättest auch das Recht für eine Erstaustattung zu beantragen, da gehören Möbel und Ofen auch dazu, und die Bekleidung ist bei den monatlichen Sozialleistungen von den Lebenserhaltungskosten berücksichtigt.
LG elfie759

Der Ablehnungsbescheid ist nicht rechtens.Man darf sich eine Summe X ansparen, es werden auch nicht mehr alle Sachleistungen vom Amt bezahlt. Wenn du einen neuen Herd und Klamotten brauchst mußt du dir das schließlich von diesem Betrag X Kaufen…

warum sollte dich das amt ablehnen, weil du etwas auf raten zahlst? das hat doch nix mit deren berechnung zu tun. lg

Hi,

mach dir keinen Kopf. Es ist deine Sache fuer was du dein Geld ausgibst.

Gruss, DC

…es sind immer die selben Sachen.
Dem Amt geht es absolut gar nichts an was Du mit Deinem Geld machst.Das ist doch selbstverständlich.
Es darf und kann kein Ablehnungsgrund sein und Du würdest jeden Prozess sicherlich gewinnen.
ABER: Solltest Du nun jemand von denen sein,
was ich nicht vermute aber hier schon öfter erlebte,
die nur die halbe Wahrheit erzählen…also das Amt als Beispiel Dir Geld für Einrichtung gab und Du nicht bezahlt hast und mit Geld Mist gebaut hast dann ist es selbstverständlich ein Ablehnungsgrund aber davon gehe ich natürlich nicht aus also bin ich mir sicher.Keine Sorge machen! Darf es nicht!!MFG