ALG 2 für das Kind bei Wechselmodell

Hallo,

ich beziehe ALG 2 trotz gr. Bemühen da „raus zu kommen“. Bislang leider vergeblich …
Zahle damit noch 125 Euro monatlich Unterhalt für mein Kind (6), das etwa 1/3 des Monats bei mir wohnt und sonst bei der Mutter, einer Beamtin.
Mit meinem verbleibendem wenigen Geld zahle ich auch noch Essen usw. für unser Kind wenn es bei mir ist.
Was finanziell natürlich sehr schwer bzw. zunehmend weniger möglich ist. Unterhaltsvorschusskasse ist auch nicht mehr wirklich/lange möglich.
Könnte ich eigentlich auch für das Kind, eventuell zumindest „1/3“ ALG 2 beantragen? Fand da bisher im WWW leider kaum Hilfreiches und wäre umso dankbarer für Hinweise. Wobei wir auch kein 100%iges (Betreuungs-) Wechselmodell haben (das wären wohl recht genau 50/50% Zeit-Aufteilung). VG…

Hallo,
es ist mir unverständlich warum Sie Unterhalt zahlen da Sie Hartz4 beziehen?
Lebt ein Kind länger als 8 Tage in dem Haushalt des in Ihrem Fall Vaters und hat seinen Hauptwohnsitz bei seiner Mutter entsteht ein Bedarfsgemeinschaft auf Zeit. Dieses können Sie formlos bei Ihrem Jobcenter beantragen. Da Sie in der Beweispflicht sind muss die Kindsmutter die jeweiligen Umgänge schriftlich bestätigen. Lg

Hallo. Da weiß ich leider auch kein Bescheid. Versuch es mal bei www.tacheles.ev. LG Conny

Besten Dank (ich zahle Unterhalt weil ich halt alles irgendwie Mögliche für mein Kind machen möchte… Nur das andere geht halt nicht, umso mehr danke für die Info.!!)

Vielen Dank!!

Hallo. Da weiß ich leider auch kein Bescheid. Versuch es mal
bei www.tacheles.ev. LG Conny

Hallo Askmeyou,
kann ich nicht beantworten.
Familienrecht!
Dieses Thema kann nur ein Anwalt klären.

Gruß
Wuddel

Hallo

Zahle damit noch 125 Euro monatlich Unterhalt für mein Kind

Sofern du über Erwerbseinkommen verfügst, muss dein (aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen nach einem Unterhaltstitel oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung) tatsächlich gezahlter Unterhalt bei der Anrechnung deines Einkommens absetzend berücksichtigt werden. http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Während das Kind bei dir ist, bildet Ihr eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Mehr dazu hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

http://www.123recht.net/Umgangsrecht-und-Mehrbdarf-_…

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-uebernahm…

http://www.gegen-hartz.de/urteile/alg-ii-bei-umgangs…

Wichtig: Anträge immer nachweislich (schriftlich) einreichen.

LG

besten dank!

Hallo,

du bekommst ALG2 und verdienst nichts dazu und musst dennoch Unterhalt zahlen? Das erscheint mir merkwürdig. Du solltest den Unterhalt gerichtlich neu ausrechnen lassen.

Und nein, du kannst für das Kind nichts beantragen. Selbst wenn ihr ein 50/50% Model hättet ginge das nicht.

Gruß, DC

Danke für die Antwort und den Tipp!
Ich zahle ja allerdings freiwillig …und man kann nun Geld für das Kind bekommen, vgl. Antworten oben. Habe das nun beim Jobcenter beantragt. Das andere Elternteil muss nur bestätigen, wann man das Kind hat, monatlich immer wieder … Etwas nervig aber na ja, lohnt sich…VG!