Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Natürlich kann Sie das. Wird aber bei der Wohnungssuche bei den Leuten auf Taube Ohren Stoßen da es heißt dass man auch bei den Eltern wohnen kann. Irgendein magisches alter gibt es da. Wenn Sie aber von ihrem Ausbildungslohn eine Wohnung Stämmen kann wird ihr keiner Steine in den weg legen.
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Vielen Dank für deine Antwort. Von ihrem Lehrgehalt von 400 Euro kann sie das natürlich nicht. Ich bin von ihrer Mutter schon lange geschieden (meine Tochter wohnt bei ihr). Sie hält es einfach zu Hause nicht mehr aus und möchte auch nicht zu mir ziehen.
Mit 18 wird man in der Regel dazu verdonnert noch bei den Eltern zu wohnen. Allerdings gibt es einen kleinen Trick. Sie kann ohne ALG2 während der Ausbildung hinziehen wohin Sie will. Sie muss dort dann 3 Monate lang wohnen und dann sollte es auch mit dem ALG2 funktionieren. Allerdings muss man schon 3 Monate lang in der Wohnung wohnen damit das anerkannt wird.
Hallo Windhund,
1000 Dank für den Tip
Ich wünsch Dir noch nen schönen Abend
Nichts zu danken und danke gleichfalls.
Hallo Windhund,
1000 Dank für den Tip
Ich wünsch Dir noch nen schönen Abend
Hallo Manni,
nein, kann sie nicht. Wenn sie in einer Ausbildung ist, hat sie keinen Anspruch auf Alg 2. Wenn überhaupt, hat sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Hierzu müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Es gibt (Suchmaschine benutzen) einen Rechner für die Berufsausbildungsbeihilfe (Bab)
Gruß, DC
Hallo DC,
danke für den Tip.Werde mich gleich mal auf die Suche machen.
Hallo,
beim ALG2 werden eigene Unterkunftskosten für unter 25 Jährige grundsätzlich nur in Härtefallausnahmen bewilligt (siehe dazu § 22 Abs. 5 SGB II). Eltern müssen ihr Kind ab 18 Jahren (Volljährigkeit) aber nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen - und ein „Rauswurf“ aus der elterlichen Wohnung (ob im Guten oder Bösen) wäre so ein Härtefall, der eigene Unterkunftkosten grundsätzlich begründen würde.
Die Eltern sind dem Kind gegenüber allerdings bis zum Ende seiner Erstausbildung unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch ist vorrangig vor einem ALG2- Anspruch und würde entsprechend überprüft werden. Ebenso müssten ggf. andere ALG2- vorrangige Ansprüche (wie z.B. Bafög, BAB, Wohngeld…) geltend gemacht werden.
Zum ALG2- / Unterkunftskostenzuschuss- Anspruch für Azubis schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Alle Antragsformulare und Ausfüllhilfen gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Zum Umzug: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG
Hallo manni1965,
das hört sich nicht so an, als ob es aus sozialen Gründen unzumutbar für Ihre Tochter wäre weiter bei den Eltern/Vater zu wohnen. Nur dann wäre es möglich. Als Azubi gäbe es dann höchstens eine Aufzahlung, wenn das Einkommen nicht den Grundbedarf deckt. Sie würden kaum indirekt mit dieser Frage ins Spiel bringen wollen, dass Ihre Tochter es bei Ihnen zu hause so schlecht geht.
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Hallo,
leider nein!
Harz4 ist eine Terrororganisation und dort heißt es: Junge bis 21 zu den Eltern…
Anspruch auf Sozialleistungen hätte die 18-Jährige nur, wenn die ganze Familie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden würde.
Ansonsten sind Eltern bei der Erstausbildung ihrer Kinder voll unterhaltspflichtig. Die Eltern bekommen dafür jedoch Kindergeld, Steuerfreibeträge, kostenlose Kranken-Mitversicherung sowie erhöhte Riesterzulagen.
Das ist zwar möglicherweise kein vollständiger Ersatz für die Ausgaben, aber ergibt in der Summe auch was.
Sofern die Ausblidungsstätte unzumutbar weit vom Elternhaus entfernt wäre, hätte die Tochter ev. Anspruch
auf BAFöG oder BAB zum Mieten einer angemessenen Whg. Die impliziten Regelungen wären zu beachten, also Ausbildung im nächsten größeren Ort fällt sicher nicht darunter…
Personen unter 21 Jahren können Sozialleistungen (Harz4) nur bekommen, wenn ein Verbleib bei den Eltern aus sonstigen Gründen unzumutbar wäre. Dieser Weg ist kompliziert und mit Stigmata ev. für beide Seiten behaftet - psychologische Gutachten würden dabei nicht ausbleiben können (und diese müßten den Sachverhalt gleichzeitig objektivieren)…
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Hallo. Wenn Sie ALG2 Empfänger sind, dann kann sie erst mit 25 Jahren ausziehen. Ansonsten wird geprüft inwieweit die Eltern die Tochter unterstützen können. LG
Hallo manni1965,
es kommt immer auf die familiären Verhältnisse an.
Da ich keine Einzeiheiten kenne, kann ich nur grundsätzlich antworten.
Die Eltern sind immer unterhaltspflichtig.
Siehe auch Familienrecht Paragraph 1601ff.BGB.
Es ist zu berücksichtigen ob das zusammen wohnen
für die jetzige Bedarfsgemeinschaft wegen unlösbaren
Konflickten noch zumutbar ist. Einfach eine Wohnung nehmen und unbegründet Hilfe vom Staat verlangen wird
wohl nicht genehmigt.
Bei der BfA wird dieses bei Antragstellung mit Sicherheit geprüft.
Fazit: Es müssen mehrere Kriterien berücksichtigt werden.
Gruß
Wuddel
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Nein kann sie nicht, wenn die eine Wohnung nicht selbst bezahlen kann kann sie auch nicht ausziehen. BAB wird ihr auch nichts bringen da das Gesetz dafür vorsieht das der ausbildungsort vom Wohnort eine gewisse Distanz hat oder das die Familien Verhältnisse schwierig sind, ansonsten hat sie da keine chance
Hi, dem Grunde nach kann jeder ab 18 für sich selber Alg2 beantragen. Problem ist nur, dass bei allen Antragstellern, die noch nicht 25 Jahre alt sind und mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, die Eltern mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen sind. Also würde zb. auch das Einkommen des Vaters mit angerechnet werden.
Gruß
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
Meine Tochter ist 18 Jahre alt, Azubi im 1. Lehrjahr und
möchte nun von zu Hause ausziehen. Kann sie ALG 2 beantragen?
wenn sie sprechen und schreiben kann, warum nicht .
Schade, vielen Dank
Vielen Dank Nadi 1
Danke für deine Antwort Wuddel
Gruss Manni
Vielen Dank
Lg Manni