Guten Tag,
darf man sich während des Bezuges von ALG2 Geld leihen um damit das Dispo auf dem Konto wieder auf Null herunterzubringen oder gilt das dann als Einkommen?
Vielen Dank und Grüße,
Hanna
Guten Tag,
darf man sich während des Bezuges von ALG2 Geld leihen um damit das Dispo auf dem Konto wieder auf Null herunterzubringen oder gilt das dann als Einkommen?
Vielen Dank und Grüße,
Hanna
Hallo
darf man sich während des Bezuges von ALG2 Geld leihen um
damit das Dispo auf dem Konto wieder auf Null
herunterzubringen oder gilt das dann als Einkommen?
Kann sein dass es versucht wird, das als Einkommen anzurechnen, das wäre allerdings nicht rechtens. Dazu gibt es auch mindestens ein Gerichtsurteil, das weiß ich genau.
Viele Grüße
Hallo,
mir wurde von der ARGE mal gesagt, das man sich kein Geld leihen darf, geschweige denn geschenkt bekommen darf.
GRuss
Hallo manou,
was ist das denn bitte für ein Quatsch!?
Gruß
Samira
Sag das meinem Fallmanager!
LEihen ist quasi ein Kredit und der wird wie ein Einkommen behandelt!
Gruss
Hallo
Kommt - wie so oft - drauf an 
Beispiel:
Hartz IV: Familien-Darlehen wird nicht angerechnet
In einem am 9.2.2009 veröffentlichten Urteil (Az. L 7 AS 62/08) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden, daß ein zinsloses Darlehen, nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfe.
Im streitgegenständlichen Fall hatte der Kläger als Hartz-IV-Empfänger von seinem Onkel ein zinsloses Darlehen auf sein Konto überwiesen bekommen. Es wurde unter der ausdrücklichen (schriftlichen) Bedingung gewährt, daß es zurückzuzahlen sei, wenn der Kläger erfolgreich Arbeit gefunden habe.
Dies wurde vom Gericht als schnelle und unbürokratische Form der Verwandtschaftshilfe angesehen. Das so gewährte Darlehen ist somit nach Ansicht der Essener Richter nicht als ein auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II anzurechnendes Einkommen anzusehen, selbst wenn der Hilfebedürftige davon Rechnungen bezahlt und Anschaffungen tätigt. Die Begründung dabei ist ebenso einfach wie einleuchtend: durch die Verpflichtung zur Rückzahlung ändere sich die Vermögenssituation des Klägers nicht, dem Wert des Darlehens stehe schließlich die gleiche Summe als Forderung entgegen.
Das Urteil ist m.W. noch nicht rechtskräftig.
Gruß,
LeoLo
Sag das meinem Fallmanager!
Der hat halt unrecht.
Rechtsmittel einlegen.
Hallo,
mir wurde von der ARGE mal gesagt, das man sich kein Geld
leihen darf, geschweige denn geschenkt bekommen darf.
Son Quatsch!
Entweder du hast da etwas falsch verstanden, oder man hat dir eine falsche Information gegeben …
Gestern in den Nachrichten gehört
Hallo
darf man sich während des Bezuges von ALG2 Geld leihen um damit das Dispo auf dem Konto wieder auf Null herunterzubringen oder gilt das dann als Einkommen?
Gestern habe ich in den Nachrichten gehört, dass es ein (weiteres?) Gerichtsurteil gibt, dass es kein Einkommen ist, wenn man sich von Verwandten Geld leiht, wenn klar ist, dass man es zurückzahlen muss.
Viele Grüße