ALG 2 / Hartz 4 wenn wohnend in Elternhaus?

werden deiner meinung nach meine angehörigen davon wind bekommen, dass ich ALG2 beantragt habe? sprich: wird das amt auf irgend eine weise bei denen vorbeikommen und fragen stellen?..

werden deiner meinung nach meine angehörigen davon wind bekommen, dass ich ALG2 beantragt habe? sprich: wird das amt auf irgend eine weise bei denen vorbeikommen und fragen stellen?

werden deiner meinung nach meine angehörigen davon wind
bekommen, dass ich ALG2 beantragt habe? sprich: wird das amt
auf irgend eine weise bei denen vorbeikommen und fragen
stellen?

Das kann man nicht vorhersagen.
Sie müssen sich die Infos von dir holen - es gibt aber immer wieder JCs die gegen geltendes Recht verstoßen und Befragungen bei Dritten direkt vornehmen.

Hallo Joyner
Ihr wohnt in einem Haus - an der gleichen Adresse! Besser wäre es gewesen, wenn du Miete an deine Eltern hättest zahlen müssen. So hier beweist du, dass du ja eigentlich schon Unterstützung erhälst. Versuche, wenn es dazu käme, dies anzufügen! Den Antrag musst du auf jeden Fall stellen - dieser Staat schenkt dir auch nichts! Je eher du den Antrag stellst, desto mehr Geld bekommst du - denn es zählt ab Tag der Antragstellung!
Und wenn du gemeldet bist, wird auch die Krankenkasse übernommen!!!
Verschenke nichts! Für den Umzug könntest du auch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen! Wenn dir damit ein Job winkt! Aber heute bei 80% schon so positiv zu denken… sei vorsichtig! Schau, ob du nicht vielleicht bei dir am Ort Alternativen findest!
Und ob deine Eltern einen finazstriptease machen müssen - ich denke „ja“. Wenn du das vermeiden möchtest, dann geht das nur, wenn du keinen Antrag stellst.
So bist du aber auch frank und frei und kannst tun und lassen, was du möchtest. Ansonsten könnten die Vorschriften machen, ob du überhaupt umziehen darfst. Wäge weise ab! Alles Gute!
zaubermaus

Hallo Joyner,

die Arge überprüft, ob die Wohnungen getrennt sind. Ansonsten wird das Gehalt der Eltern angerechnet. Obwohl ich schon von einzelnen Fällen gehört habe, dass in der Nachbarschaft gefragt wurde, ist es sehr unwahrscheinlich. Über eine Klage müssen Sie dann selbst entscheiden.

Mit freundlichem Gruß

Das glaube ich nicht, das Amt wird Dich nur zu Deiner Situation befragen.

werden deiner meinung nach meine angehörigen davon wind
bekommen, dass ich ALG2 beantragt habe? sprich: wird das amt
auf irgend eine weise bei denen vorbeikommen und fragen
stellen?

bitte noch eine einschätzung zu folgendem:

die arge hat bereits bei meinem erstantrag mitte 2011 als ich für 2 monate beantragen musste, einen besuch bei meinen eltern gemacht. daraufhin mussten ich eine schrift aufsetzen, dass ich nicht unterstützt werde und diese unterschreiben. daraufhin bekam ich 2 monate alg2.
werden deiner einschätzung nach diese leute wieder vorbeikommen oder eher nicht?

bitte noch eine einschätzung zu folgendem:

die arge hat bereits bei meinem erstantrag mitte 2011 als ich für 2 monate beantragen musste, einen besuch bei meinen eltern gemacht. daraufhin mussten ich eine schrift aufsetzen, dass ich nicht unterstützt werde und diese unterschreiben. daraufhin bekam ich 2 monate alg2.
werden deiner einschätzung nach diese leute wieder vorbeikommen oder eher nicht?.

bitte noch eine einschätzung zu folgendem:

die arge hat bereits bei meinem erstantrag mitte 2011 als ich für 2 monate beantragen musste, einen besuch bei meinen eltern gemacht. daraufhin mussten ich eine schrift aufsetzen, dass ich nicht unterstützt werde und diese unterschreiben. daraufhin bekam ich 2 monate alg2. wenn ich nun wiedr ungefragt solch ein schriftstück gleich mit den anderen sachen abgebe,
werden deiner einschätzung nach diese leute wieder vorbeikommen oder eher nicht?

bitte noch eine einschätzung zu folgendem:

die arge hat bereits bei meinem erstantrag mitte 2011 als ich für 2 monate beantragen musste, einen besuch bei meinen eltern gemacht. daraufhin mussten ich eine schrift aufsetzen, dass ich nicht unterstützt werde und diese unterschreiben. daraufhin bekam ich 2 monate alg2. wenn ich nun wiedr ungefragt solch ein schriftstück gleich mit den anderen sachen abgebe,
werden deiner einschätzung nach diese leute wieder vorbeikommen oder eher nicht?

Hallo
Wenn du schon einmal einen Antrag mit Erfolg gestellt hast, dann mach das wieder. Und gib an, dass sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Klar, musst du das Formular nochmal ausfüllen - aber du wirst ja vom ersten eine Kopie haben, so dass du nichts falsch ausfüllen kannst!? Versuche bitte einen „FOLGEANTRAG“ draus zu machen! Wenn du Glück hast, geht das durch! Ich weiß aber nicht den genauen Zeitraum in welchem man das machen muss. Mehr als ein Jahr geht sicher nicht! Und nein, ich glaube nicht, dass die nochmal vor Ort kommen - vor allem, wenn du angibst, dass sich nichts geändert hat!

Und denk dran: du wirst unterstützt! Dadurch dass du keine Miete zahlen musst, können die das draus machen! Take care!
Viel Glück
zaubermaus

Warum hast Du denn nicht durchgehend ALG 2 erhalten ? Du musst doch nur jedes halbe jahr einen folgeantrag stellen und da gibst Du nur an das keine Veränderungen eingetreten sind.
Ich kenne Euer Jobcenter nicht, kann Dir also keine Antwort geben ob sie noch mal zu " Besuch " kommen. Bei mir ist noch nie jemand erschienen und auch nicht bei meinen Freunden.

Hallo Joyner,

der Arge liegen bereits alle Daten vor. Wahrscheinlich kommt die Arge nicht nochmal vorbei. Dies ist aber nicht ausgeschlossen.

L.G.

Wenn du im Elternhaus eine eigene Geschlossene Wohnung hast und sie dich sonst nicht unterstützen,du also praktisch selbst für dein Lebensunterhalt sorgen musst,solltest du keine Probleme beim Amt bekommen. Es hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber das allerbeste ist wenn du eine Art Mietvertrag vorlegen kannst,deine Eltern können dir ja Offiziell die Wohnung vermietet haben,inofiziell weiß das Amt ja nicht,verstehst.

Hallo,

wie schon geschrieben: Stell den Antrag und gib an dass du an deine Eltern Miete zahlst, wie ein normaler 'Mieter, oder aber zumindest die Nebenkosten zahlen musst, also Wasser, Müll, #Heizung usw… Wenn dass mit dem Einkommen in dem Antrag steht wird es kein Problem geben.

Gruß

Hallo, normal hat ein jeder Bedürftige ein Recht auf Lebenserhaltungskosten, vor allem wenn er schon mindestens ein halbes oder ein Jahr gearbeitet hat. Wenn du bei den Eltern nicht im Bedarf drinnen bist oder ein Bestimmtes Einkommen haben, zahlt das Amt zu mindest die Lebenserhaltungskosten des sind so etwa 374€. Du kannst dir sogar zum Amt jemanden mitnehmen, am besten der sich auskennt auch bei den Anträge ausfüllen und als Zeuge. Im Internet gibt ews da auch hilfen unter gegen Hartz 4 usw. Viel Glück!
LG elfie759

Hallo,
das kann durchaus von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich sein, ob die Eltern wegen Auskunftserteilung angeschrieben werden oder nicht. Da gibt es Behörden, die arbeiten nach der Einschüchterungsmethode, die Eltern die sich nicht wehren, die zahlen halt, obwohl der Anspruch eigentlich nicht einklagbar ist.
Meine Behörde schreibt die Eltern nicht an, wenn offensichtlich kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
Du kannst dich beim Jobcenter informieren, wer für die Unterhaltsheranziehung zuständig ist und dort konkret nachfragen.

L.G.

Hallo

Oder überprüft das Amt auch meine Eltern? Normalerweise ja nicht, da es getrennte Bedarfsgemeinschaften sind, oder?

Ab 25 J. gehört man so oder so automatisch nicht mehr zur BG seiner Eltern (§ 7 SGB II) - und wenn man nicht im selben Haushalt wohnt, erst recht nicht. Da die Eltern dich hier aber mietfrei wohnen lassen, könnte das Jobcenter möglicherweise ggf. die Vermutung (!) anstellen, dass sie dich auch darüber hinausgehend wirtschaftlich unterstützen… was dann ggf. Einfluss auf deinen Hilfebedarf hätte.

Falls ihrerseits aber keine Unterstützung vorliegt, kann man dieser Vermutung durch eine kurze schriftliche Erklärung widersprechen (Bspl: http://hartz.info/index.php?topic=17640.0 ) und muss auch keine weiteren Auskünfte erteilen.

Ich bekomme erst ab 1.10. wieder einen Job, allerdings ist das nur zu 80% sicher und ich kann daher noch keine schriftliche Bestätigung bekommen.

Solange das nicht in trockenen Tüchern liegt und feststeht, ist es für das Jobcenter uninteressant. Falls es zu einer Anstellung kommt, wird der anrechenbare (!) Erwerbslohn erst in dem Monat angerechnet, in dem er tatsächlich zufließt und dir zur Verfügung steht.

ALG2 wird im Voraus für den Bedarfsmonat gezahlt - Lohn wird i.d. Regel aber erst am Ende des Arbeitsmonats bzw. Anfang des Folgemonats ausgezahlt. Hieße beispielhaft:
a) Arbeitsbeginn 1.10., der Lohn für die Oktober-Arbeit geht erst Anfang November auf deinem Konto ein -> Im Bedarfsmonat Okt. hättest du noch „vollen“ ALG2-Anspruch , der dir Ende Sept. im Voraus für Okt. ausgezahlt werden müsste.
b) Arbeitsbeginn 1.10., der Lohn für die Okt.-Arbeit geht noch im Monat Okt. auf deinem Konto ein, z.B. am Monatsletzten -> Im Bedarfsmonat Okt. hättest du keinen „vollen“ ALG2- Anspruch, da das zufließende anrechenbare (!) Lohneinkommen deinen Hilfebedarf verringert. Das Jobcenter zahlt entsprechend Ende Sept. weniger ALG2-Leistung für Okt. an dich aus. Um die Zeit bis zum Eingang des 1.Lohns zu überbrücken, kann man aber beim Jobcenter (nachweislich schriftlich!) einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehn stellen.

Wichtig ist hierbei:
a) Der Lohn, der an dich überwiesen wird, ist NICHT gleich dein anrechenbares (!) Einkommen. Es müssen die Freibeträge für Erwerbseinkommen und ggf. Absetzbeträge berücksichtigt werden. Dazu alles hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

b) Das Jobcenter darf nur anrechenbares (!) Einkommen,das dir zufließen wird, bei der Leistungsberechnung berücksichtigen. Dazu hier vor allem die Punkte „vorläufige Zahlung/ Darlehn“ und „bei Arbeitsaufnahme“: http://hartz.info/index.php?topic=10.0 )

Weiß jemand ob ich Chancen habe noch für den Monat September ALG2 zu bekommen in meinem Fall?

Wenn du deinen Antrag noch morgen oder spätestens übermorgen /31.8. nachweislich (!) einreichst, gilt er sogar noch rückwirkend zum 1. August. Wichtig: Die Antragstellung ist an keine Form gebunden ! Der „Antrag“ ist lediglich deine Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Und diese Willenserklärung kannst du mündlich, per Brief, Mail, Telefon, Fax (mit Dokumentenabdruck) usw. abgeben. Die Antragstellung sollte aber unbedingt nachweislich geschehen (was z.B. bei telefonischem Antrag schwierig würde…)

Die ganzen Formulare sind lediglich Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, um alle Daten zusammenzuhaben, die sie zur Bearbeitung (!) deines Antrags benötigen. Also nicht die Antragstellung mit der Abgabe der ganzen Formulare verwechseln ! Und: Es ist auch NICHT richtig, dass „Anträge nur mit vorheriger Terminabsprache“ o.ä. gestellt werden können, wie von den Jobcentern häufig behauptet. Das Jobcenter ist verpflichtet, jeden Antrag anzunehmen und zu bescheiden.

Siehe dazu auch hier, rechts unten auf der Seite das „Merkblatt SBG II“, darin Seite 12: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… )
Auf der Seite findest du auch die ganzen Formulare; noch fehlende Unterlagen können möglichst zeitnah nachgereicht werden. Wichtig: immer alles nachweislich einreichen ! (z.B. auf einer mitgebrachten Kopie den Empfang mit Datum und Stempel bestätigen lassen; oder auch per Rückschein-Einschreiben.) Siehe auch: http://hartz.info/index.php?topic=43.0

Trotzdem muss ich auch Geld für die Kaution ab 1.10. in einer anderen Stadt zurückhalten.

D.h. du wirst demnächst umziehen ? Vielleicht wegen Aufnahme des Jobs ? Schau dazu mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
und auch
http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

:wohne zurzeit in einem Appartment im Elternhaus, sprich ein Stockwerk darüber. Versorge mich selbst und muss aber keine Miete bezahlen.

Auch Verwandte können an einander vermieten - solche Unterkunftskosten wären ggf. genauso zu bewilligen wie bei einem „fremden“ Vermieter, solange sie nach den örtlichen Richtlinien „angemessen“ sind. Nur für den Fall, dass es bei Euch noch relevant werden sollte (und es sich um keine klar abgegrenzte separate Wohnung mit üblichem Mietvertrag handelt), siehe ggf. hier:
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=7349.0

Alles Gute ! :smile:

LG