ALG 2 / Hartz 4 wenn wohnend in Elternhaus?

Kennt sich hier jemand mit folgender Thematik aus?

Ich bekomme erst ab 1.10. wieder einen Job, allerdings ist das nur zu 80% sicher und ich kann daher noch keine schriftliche Bestätigung bekommen.
Finanziell geht es mir nicht gut, da ich kaum noch Geld habe und auch bald wieder die Krankenkasse 150 Euro wegbucht.
Ich bin über 25 Jahre und wohne zurzeit in einem Appartment im Elternhaus, sprich ein Stockwerk darüber. Versorge mich selbst und muss aber keine Miete bezahlen.
Trotzdem muss ich auch Geld für die Kaution ab 1.10. in einer anderen Stadt zurückhalten. Ich spielte fast schon mit dem Gedanken der Beschaffungskriminalität.
Weiß jemand ob ich Chancen habe noch für den Monat September ALG2 zu bekommen in meinem Fall?
Oder überprüft das Amt auch meine Eltern? Normalerweise ja nicht, da es getrennte Bedarfsgemeinschaften sind, oder?

Moin,

also meiner Meinung nach hast du Anspruch auf ALG, da du über 25 bist, dürften deine Eltern also nicht berücksichtigt werden. Wenn du keine Miete zahlen musst, umso besser, es ist durchaus so, dass viele Eltern für die Bewohnung Geld verlangen, auch von den Kindern und das müsste das Amt dann auch zahlen. Ich würde so schnell wie möglich zum Jobcenter gehen, den Antrag holen und abgeben, sobald der ausgefüllt ist, nicht noch unbedingt drauf warten, dass die einem einen Termin für die Abgabe geben, das kann Wochen dauern, wie du schon geschrieben hast, zahlst du ja auch deine Krankenversicherung und die wird neben den Leistungen zum Lebensunterhalt auch von denen bezahlt, solange du nicht arbeitest. Auf jeden Fall in die Puschen kommen, so schnell wie möglich abgeben (bitte die erste Seite kopieren lassen und den Eingang darauf bestätigen lassen), soeine Bearbeitung kann sich ewig hinauszögern. Und du sagtest, dass du umziehen muss, vermutlich beruflich? Dann kannst du dir die Umzugskosten vom Jobcenter zahlen lassen und du bekommst eine Kaution als unverzinstes Darlehen, schließlich geht es ja auch für die darum, dass du schnell wieder weg bist. Antrag stellen und dann rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme der Kosten für deine neue Wohnung, wenn du dann noch im Leistungsbezug sein solltest, sprich das Geld nicht selbst hast. Ich hoff, ich konnt dir schonmal helfen, ansonsten steh ich für Rückfragen weiter zur Verfügung.

Und ich kann mir ganz sicher sein, dass die nicht bei meinem Eltern nachfragen bzw. ihnen sagen, dass ich ALG beantragt habe?

Weil mir wäre das sehr unangenehm und ich befürchte dann einen familiären Bruch aufgrund von Missstimmungen.
Momentan tue ich deswegen auch jeden morgen so, als ob ich arbeiten gehe und komme nach 10 Stunden wieder zurück.
Klingt filmreif, ist aber so!

Also ich hab nochmal nachgeschlagen, das Jobcenter darf von Eltern, deren KInder über 25 Jahre alt sind, grundsätzlich keinen Unterhalt fordern. Die Frage ist nur, wenn du jetzt bei deinen Eltern lebst, wenn auch nicht in der gleichen Wohnung, ist es sicher gestellt, dass sie die Post vom Amt nicht in die Finger kriegen, denn spätestens dann wissen sie Bescheid. Und vielleicht wäre es auch besser, dem Amt zu sagen, dass du nur kurzfristig in der Wohnung deiner Eltern lebst, bis du deine neue Wohnung hast, dann können die auch keine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Du musst also ganz klar sagen, dass du alles allein machst, dass die Wohnung also nur eine Übergangslösung ist oder du sagst du wohnst zur Zeit bei nem Kumpel oder sowas und lässt dir die Post dahin schicken. Das wär wohl das sicherste.

also das mit der post ist eh kein problem: ich hab ein postfach bei der post in der nächsten stadt. da geht immer alle meine post rein, es sein denn (!!) das landratsamt wirft was ein, denn die haben so einen eigenen postfahrdienst, damit sie sich das porto sparen.
aber da kuckt von meinen eltern eh keiner drauf, also wegen der post mache ich mir keine gedanken.

Mich interessieren nur die Fragen nach der Gewährung und der Nicht-mit-Einbeziehung von Angehörigen in den Vorgang ohne meine persönliche Zustimmung und auf vorherige Nahcfrage des Amtes.

Wie ich deinen Zeilen entnehme, habe ich das Recht alles autonom abwickeln zu können.

Wenn mir das hier nochmal jemand zweites bestätigen könnte, wäre ich zufrieden.

darf ich noch dein buch oder deine quelle wissen, in denen du nachschlägst?

Das Buch heißt " Leitfaden ALG II/ Sozialhilfe"
ISBN 978-3-932246-81-4 Buch anschauen DVS

Du kannst alles autonom abwickeln und deine Angehörigen dürfen gar nicht miteinbezogen werden, wenn du über 25 bist, dementsprechend würde ich dazu auch keine Angaben im Antrag machen.

darf ich noch dein buch oder deine quelle wissen, in denen du
nachschlägst?

Hallo,
erst mal muss Dein Anspruch geprüft werden. Dazu muss ein Antrag abgegeben werden. Und dass so schnell wie möglich.
Keine Miete ist ok, kannst aber für das Amt angeben dass Du an deine Eltern Miete zahlst.
Einkommen deiner Eltern wird wohl zur Berechnung herangezogen werden, da Sie im ersten Grad verwandt sind.
Aber einen Versuch ist es wert und wenn der Versuch Dir nur die Krankenkassenbeiträge bringt.

Gruß

danke. ich werde diesen satz so ähnlich formulieren und sagen dass es aufgrund der quelle soundso in einer autonomen art und weise abgewickelt werden MUSS. dann können die garnicht anders.

hi, danke.

aber wieso wird das einkommen der eltern mit herangezogen, wenn ich doch im antrag angebe, dass bei mir als über 25-jähriger keine bedarfs- und haushaltsgemeinschaft besteht, die noch andere leute außer mir beinhaltet? Außerdem wird eine Herausgabe der Einkommen der Eltern nicht möglich sein.
Laut dem Buch „Leitfaden ALG II/ Sozialhilfe“ darf das amt in dem fall keine meiner angehörigen mit einbeziehen.

was denkst du?

bitte eine kurze rückmeldung.

mfg joyner

Dir steht ALG II zu.

Du machst nur Angaben zu dir.
Keine zu deinen Eltern.
Keine Belege deiner Eltern einreichen.

Anlage HG nicht ausfüllen- ihr seid auch keine Haushaltsgemeinschaft.

danke dir. ich muss aber dazu sagen, dass ich vor knapp 2 jahren schonmal 2 monate ALG2 beantragt hatte (damals erstantrag) und ich hatte damals versehentlich angegeben dass eine HG besteht, dies aber nach 2 tagen nach abgabe der blätter und nachdem ich alles richtig durchgelesen hatte, wieder widerrufen. daraufhin musste ich trotzdem von jedem meiner eltern eine unterschrift abgeben… achja und der außendienst kam damals auch vorbei und hat meine mutter ausgefragt.

jetzt meine frage: wird die sachbearbeiterin (es ist die gleiche denke ich) meine neuen und völlig korrekten angaben zugrunde legen oder nicht?

Man muß gar nichts. Ist man eine WG,keine HG, dann muß man um sein Recht kämpfen, legt Widerspruch ein.

Hausbesuch: Muß man nicht reinlassen.

Mutter hätte keine Auskunft geben dürfen: Wenden Sie sich bitte an meinen Sohn - ich darf keine Auskunft über ihn geben: Datenschutz

Du solltest dich wirklich etwas mehr informieren, gerade wenn du ALG II schon kennengelernt hast und weißt, daß es schwer ist, sein Recht durchzusetzen.

Lies dich doch hier mal etwas durch…

www.elo-forum.org

übrigens: Alles kann sich ändern…auch daß man heute noch umsonst wohnen darf und morgen einen Mietanteil bezahlen soll.

Stell den Antrag schriftlich, Abgabe gegen Empfangsbestätigung, noch diesen Monat - dann bekommst du auch noch für den ganzen Monat ALG II und die Krankenversicherung bezahlt.

Ich würde es zumindestens versuchen und mich beim Jobcenter beraten lassen. Wenn der Antrag noch im August gestellt wird, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen sogar ein Anspruch ab dem 01.08. Gezahlt würde wahrscheinlich nur der Lebensunterhalt (374,- €), da ja keine Miete anfällt. Viel Erfolg.

Hallo,
wenn du nicht mehr unter 25 Jahre bist, lebst du nicht mehr mit deinen Eltern in Bedarfsgemeinschaft. Daher darf das Einkommen deiner Eltern nicht mehr angerechnet werden.
Grundsätzlich dürftest du Anspruch auf ALG-II haben. Wenn du mietfrei wohnst, besteht zumindest Anspruch auf den Regelbetrag und Krankenkassenbeitrag.
Sollte das Jobcenter deine Eltern bzgl. Unterhaltspflicht anschreiben, müssen diese einwenden, dass du keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen sie hast, weil du in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Im übrigen unterhalten sie dich bereits teilweise durch Übernahme der Unterkunftskosten.
Liebe Grüße

So lange Du noch keinen Job hast bekommst Du auch weiterhin ALG 2. Man sollte dem Jobcenter nur nicht vorher melden das ein Job in Aussicht ist, das macht man erst wenn man den Job Bescheid bekommen stellen sie gerne schon mal die Zahlungen ein. Wenn man in Arbeit ist kann man immer noch das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen. Warum bucht bei Dir die Krankenkasse ab, Du bist über 25, dann übernimmt die Kassenbeiträge das Jobcenter. Wenn Du bei Deinen Eltern separat mietfrei wohnst erhältst Du zwar keinen Mietzuschuss, aber die Grundsicherung steht Dir zu.

Hallo Joyner,

selbstverständlich kann in diesem Fall ALG2 beantragt werden. Solange es getrennte Bedarfsgemeinschaften sind. Das Amt wird dies auf jeden Fall überprüfen. Das wird sicherlich ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Also los und Antrag stellen.

L.G.

hallo.

darf ich fragen wie diese überprüfung aussehen wird aller wahrscheinlichkeit nach?

wenn hier jemand vorbeikommt und an angehörige ausplaudert, dass ich zurzeit arbeitslos bin, dann verklage ich denjenigen wegen verletzung meiner persönlichkeitsrechte bei der staatsanwaltschaft

werden deiner meinung nach meine angehörigen davon wind bekommen, dass ich ALG2 beantragt habe? sprich: wird das amt auf irgend eine weise bei denen vorbeikommen und fragen stellen?

werden deiner meinung nach meine angehörigen davon wind bekommen, dass ich ALG2 beantragt habe? sprich: wird das amt auf irgend eine weise bei denen vorbeikommen und fragen stellen?.