ALG 2, Hartz IV, Erbschaft, Schenkung

Hi!
Wie lange wird bei einer Erbschaft Hartz IV gestrichen, ab wann gilt der Rest desw Erbes als Vermögen?
Wird bei einer Schenkung genau so verfahren oder was ist dann anders?

manni

Hallo

Wie lange wird bei einer Erbschaft Hartz IV gestrichen, ab wann gilt der Rest desw Erbes als Vermögen?

Weiß ich nicht. Da wird irgendwie ausgerechnet, wie lange man davon leben kann, so dass nur noch das Schonvermögen übrig ist.

Wird bei einer Schenkung genau so verfahren oder was ist dann anders?

Eine Schenkung könnte zweckgebunden sein.
Wenn man jemandem was schenkt unter der Bedingung, dass er sich davon ausschließlich Luxusartikel kauft, dann darf das Geld eigentlich nicht für den täglichen Bedarf ausgegeben werden. - Wie sowas allerdings praktisch gehandhabt würde, weiß ich allerdings nicht. Zuwendungen, die jemand nicht kriegen würde, wenn ihm der Betrag vom AlgII abgezogen würde, sollen irgendwie nicht angerechnet werden, jedenfalls habe ich sowas mal gelesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das tatsächlich so gemacht wird.

Viele Grüße

Hi,

einmalige anzurechnende Einkünfte werden auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten aufgeteilt und gelten danach als Vermögen.

Gruß
Ingo