Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall. Eine 60 jährige hat seit 1,5 Jahren einen 1,- Euro-Job in einem Altenheim, dem sie gerne nachgeht. Im Dezember würde eine Verlängerung anstehen, diese wird ihr nicht gewährt, da sie statt dessen von Januar bis März an einer Maßnahme teilnehmen soll (Wie bewerbe ich mich richtig usw.).
Soweit so gut. Eigentlich hätte sie ab März im selben Altenheim einen 400,- Euro Job anfangen können mit der Aussicht, dass dieser über kurz oder lang in einen Halbtagsjob umgewandelt wird.
Ihr Sachbearbeiter bei der ARGE sagt nun, sie müsse die Maßnahme besuchen, da sie danach wieder in eine feste Anstellung gebracht werden soll. Deswegen wird der 1,- Euro Job nicht verlängert und deswegen kann er ihr nicht erlauben ab März den 400 Euro Job anzunehmen.
Soweit ist das noch nachzuvollziehen, auch wenn man sich über den Sinn und Zweck solcher Maßnahmen streiten kann.
Jetzt hat die fiktive Dame den Sachbearbeiter aber so verstanden, dass sie auch nach Abschluss der Maßnahme den 400,- Euro Job nicht annehmen darf (z.B. ab April), da sie ja in einen richtigen Job gebracht werden soll.
Meine Meinung, sie hat das sicherlich falsch verstanden. Ein 400,- Euro Job hindert ja nicht daran sich auf richtige Jobs zu bewerben und wenn man dann tatsächlich einen Job bekommt den 400,- Euro Job zu kündigen.
Oder kann der Sachbearbeiter tatsächlich einfach bestimmen „Nein, sie dürfen keinen 400,- Euro Job annehmen“?
Wäre toll, wenn da jemand was näheres weiß, am besten mit Gesetzesgrundlagen.
Danke schonmal und viele Grüße
Samira