Hallo.
Ich mal wieder. Eigentlich sollte ich beim Ausfüllen eines AL2-Formulars jemanden helfen. Jetzt muss ich selbst ständig Fragen stellen… *kopfziehein*
Also:
Muss der Lebenspartner eines AL2-Antragstellers seine Kontoauszüge vollständig offenlegen?
Danke für Antworten.
N°1
Hallo!
Eigentlich muß noch nicht mal der Antragsteller selbst Kontoauszüge vorlegen. Da gab es sogar ein Gerichtsurteil (das ich gerade nicht finde, suche noch). Wenn die Mitarbeiter also Infos wollen, müssen sie sich theoretisch selbst darum kümmern. Wenn man die Kontoauszüge also vorlegt, ist es einzig und allein „good will“.
Gruß,
M.
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Dieses Urteil hat bestenfalls Auswirkungen in Hessen!
Faktisch wird es nicht beachtet, d.h. egal wo - auch in Hessen - werden die Kontoauszüge verlangt. ‚Sonst gibt es kein Geld‘, so die Aussage der SB. Der betroffene Landkreis (Hochtaunus) denkt auch nicht daran, sich nach diesem Urteil zu richten - im Gegenteil! Es wurde mir gesagt: ‚Dies ist ein Einzelfall, wir warten auf ein höchstrichterliches Urteil‘.
Die Haltung macht deutlich, dass sich besonders die Optionskommunen nicht an die Rechtsprechung halten wollen.
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…
Gruß,
M.