Hallo und guten Abend,
Sie können auf Antrag Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis erhalten, wenn Sie z.B. Vermögen über den Vermögensfreibetrag besitzen und die Inanspruchnahme, also die sofortige Verwertung, nicht möglich ist. Das ist z.B. bei Erbschaften so. Da dauern Erbschaftsangelegenheiten mitunter Monate, bis die Erbengemeinschaft Klarheit geschafft hat oder Ansprüche vor Gericht geklärt sind. Ein Darlehen können Sie so lange erhalten, bis das Vermögen Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Beachten Sie, dass Sie das Darlehen zurückzahlen müssen und das Jobcenter keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlt. Das heißt, Sie sind nicht krankenversichert. Sie sollten, wenn Sie verheiratet sind, eine Familienversicherung prüfen lassen. Sind Sie erwerbstätig, über 400,01 Euro brutto, sind Sie über den Arbeitgeber krankenversichert. Ihr Ehemann ist Ihnen und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das sich betragsmäßig nach seinem Einkommen richtig.
Auch in Ihrem Interesse sollten Sie unverzüglich klare Verhältnisse schaffen, denn so lange Sie im Grundbuch stehen, sind Sie (Mit-) Eigentümer. Vielleicht kann Ihr Partner Sie auszahlen. Sie sollten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen oder zur Verbraucherzentrale gehen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen: ich wohne mit meinem Sohn seit 4
Monaten in einer Mietwohnung. Ich bin ausgezogen, wegen
Unstimmigkeiten und häuslicher Gewalt von seiten meines
Ehemannes. Da die Eigentumswohnung, in der mein Mann
weiterlebt auch mir gehört, musste ich einen Darlehensantrag
unterschreiben, da ich sonst kein ALG 2 bekommen hätte. Nun
wollte ich fragen, wie lange das Amt diesen weiterzahlt, da
bestimmt nach einem bestimmten Geldsatz, die Wohnung verkauft
werden muss.
Danke im Vorraus