AlG 2 mit einer Eigentumswohnung?

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen: ich wohne mit meinem Sohn seit 4 Monaten in einer Mietwohnung. Ich bin ausgezogen, wegen Unstimmigkeiten und häuslicher Gewalt von seiten meines Ehemannes. Da die Eigentumswohnung, in der mein Mann weiterlebt auch mir gehört, musste ich einen Darlehensantrag unterschreiben, da ich sonst kein ALG 2 bekommen hätte. Nun wollte ich fragen, wie lange das Amt diesen weiterzahlt, da bestimmt nach einem bestimmten Geldsatz, die Wohnung verkauft werden muss.

Danke im Vorraus

Das ist Nöigung seitens der ARGE!

Auch wenn momentan die Eigennutzung nicht möglich ist, steht dir diese Eigentumswohnung zu. Du kannst nicht genötigt werden, deinen Anteil zu verkaufen. Wenn aber, kann dein Ehemann deinen Anteil erwerben und du musst diesen Anteil dann als Einkommen mit der ARGE abrechnen! ACHTUNG: Sozialversicherung und Krankenkasse abklkären, die wirst für die Zeit selber zahlen müssen, weil mit diesem Vermögen deun Unterhalt bestritten werden muss.

Meine Empfehlung zur Absicherung:

Einen Sozialanwalt kontaktieren, bitte mit Beratungsschein übers Amtsgericht!

… Im Sozialgesetzbuich steht auch drin, dass eigengenutztes Wohneigentum von dr ARGE zu unterhalten ist. Bemessungsgröße beachten!

Noch ein Tipp:

lese mal nach auf den Seiten von:


sozialticker.de
Harald-Thome.de

Hallo,

wieso musste ein Darlehnsvertrag für eine Wohnung unterschrieben werden, in der Sie nicht leben?
Ein Darlehnsvertrag für eine nicht bewohnte Eigentumswohnung steht in keinem Zusammenhang mit einm ALGII-Bezug.
aufgrund der von IHnen gemachten Angaben ist für mich kein Zusammenhang erkennbar!. Leider.

Gabriele

Hallo und guten Abend,

Sie können auf Antrag Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis erhalten, wenn Sie z.B. Vermögen über den Vermögensfreibetrag besitzen und die Inanspruchnahme, also die sofortige Verwertung, nicht möglich ist. Das ist z.B. bei Erbschaften so. Da dauern Erbschaftsangelegenheiten mitunter Monate, bis die Erbengemeinschaft Klarheit geschafft hat oder Ansprüche vor Gericht geklärt sind. Ein Darlehen können Sie so lange erhalten, bis das Vermögen Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Beachten Sie, dass Sie das Darlehen zurückzahlen müssen und das Jobcenter keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlt. Das heißt, Sie sind nicht krankenversichert. Sie sollten, wenn Sie verheiratet sind, eine Familienversicherung prüfen lassen. Sind Sie erwerbstätig, über 400,01 Euro brutto, sind Sie über den Arbeitgeber krankenversichert. Ihr Ehemann ist Ihnen und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das sich betragsmäßig nach seinem Einkommen richtig.
Auch in Ihrem Interesse sollten Sie unverzüglich klare Verhältnisse schaffen, denn so lange Sie im Grundbuch stehen, sind Sie (Mit-) Eigentümer. Vielleicht kann Ihr Partner Sie auszahlen. Sie sollten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen oder zur Verbraucherzentrale gehen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen: ich wohne mit meinem Sohn seit 4
Monaten in einer Mietwohnung. Ich bin ausgezogen, wegen
Unstimmigkeiten und häuslicher Gewalt von seiten meines
Ehemannes. Da die Eigentumswohnung, in der mein Mann
weiterlebt auch mir gehört, musste ich einen Darlehensantrag
unterschreiben, da ich sonst kein ALG 2 bekommen hätte. Nun
wollte ich fragen, wie lange das Amt diesen weiterzahlt, da
bestimmt nach einem bestimmten Geldsatz, die Wohnung verkauft
werden muss.

Danke im Vorraus

Hallo und einen schönen Tag, trotz all des Ärgers den du jetzt hast, kann ich dir leider nicht weiter helfen. Ich denke, dass du Alg2-Geld solange bekommst als Darlehen vom Amt, bis geklärt ist,ob und wann die Wohnung verkauft werden kann, denn erst, wenn Du selbst Mittel zum Lebensunterhalt (Verkaufserlös etc.) hast, musst du das Darlehen an das Amt zurückzahlen, aber wie gesagt, lass dich beraten auf www.tacheles-sozialhilfe.de, da gibt es ein Diskussionforum wo man kompetente Hilfe bekommen kann.
Viele Gruße und viel Glück
leonexo

Guten Tag,
da kenne ich mich nicht so aus. Hast du gegen deinen Mann Anzeige wegen der häuslichen Gewalt erstattet? Mein Tipp: Frage einfach in der Leistungsabteilung deiner hiesigen ARGE mal nach? LG