Hallo ich habe eine Frage und zwar habe ich vor kurzem meine Ausbildung zum Rettungsassistenten abgeschlossen und wurde nicht direkt unternommen trotz gutem zeugniss naja jetzt beziehe ich momentan ALG 2 und ich möchte erstmal ein fsj machen da ich mich im Gesundheitswesen noch weiter fortbilden möchte allerdings noch nicht weiss in welcher Richtung jetzt habe ich gelesen die Vergütung vom fsj wird mir nicht ans ALG angerechnet also somit bleibt mir der Lohn davon jetzt ist die Frage ob das soweit stimmt da ja für das fsj/bfd Sonderregelungen bestehen als zum normalen Nebenverdienst bei ALG
wenn ich die Ausführungen im Gesetz richtig gelesen habe, ist grundsätzlich ein Betrag von 175,-€ der Vergütung aus dem FSJ/BFD frei. Alles was darüber hinaus geht, muss gesondert betrachtet werden, da hier noch Freibeträge angesetzt werden können, um den anzurechnenden Betrag zu minimieren (Einzelfallprüfung). Aber es wäre eine Anrechnung des Betrages über 175,-€ auf ALG II möglich.