… im Januareinen Vorschuss erhalten. Sprich das Gehalt für den Februar im voraus erhalten. Hatte somit im Februar kein Einkommen zu verzeichnen. Kann ich für den Februar rein theoretisch ALG 2 beantragen? Sogesehen war ich im Februar Mittellos und hatte kein Geldeingang.
Bitte nur Sachbezogene Antworten und keine Schelten!
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Hallo yam83,
dies ist kein Forum für persönliche Rechtsberstung, da gibt des andere Seiten (Anwalt fragen etc.).
Prinzipiell gilt das Zuflussprinzip, z. B. Vorschuss auf Gehalt für Feb., von dem zu leben ist. Wenn’s nicht reicht: Antrag ALG II, anschließend Rückzahlung.
Gruß
Matrix_
Bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip. Umgekehrt hättest Du keinen Anspruch, wenn das Januargehalt im Februar überwiesen wird. An diesen Grundsatz muss sich das Jobcenter bei Vorausüberweisung auch halten, theoretisch.
Wenn diese Bedürftigkeit aber „mutwillig“ entstanden ist mit dem Hintergedanken ALG2 zu erschleichen, könnte das Jobcenter die Leistung verweigern. Es wäre also klug, nachweisen zu können warum der Vorschuss nötig war, also offene Rechnungen, Gehaltausfall im Januar etc.
Hallo und klar gibt es hier eine Schelte, weil ich jetzt davon ausgehe, dass Sie im Februar kein ALG II Antrag gestellt hatten. Sollte es der Fall sein, dass Sie den Antrag gestellt haben, steht Ihnen ALG II zu. Andernfalls gibt es rückwirkend kein ALG II. Also jetzt einen Antrag für diese Zeit stellen ist zwecklos, denn rückwirkend wird nicht gezahlt.
Noch einen schönen Tag
Hallo,
nein, du kannst du für Februar kein Alg 2 beantragen, bzw. beantragen kannst du alles, bewillgt bekommen wirst du es nicht. Sogesehen hast du dein Geld für Februar nämlich im Januar ausgegeben.
Gruß, DC
Ja, so weit ich weiß schon. Wenn im Feb kein Geld da ist, es kommt bei ALG2 auf das Eingangsdatum an. Im April jetzt noch für Feb. Antrag stellen, geht nicht.
Alles Gute
Klares Nein. BErgündung. AlG 2 kann nicht rückwirkend sondern nur ab Tag der Antragstelleung in die Zukunft bezogen werden. Gruß Gwen
Tut mir leid keine Ahnung davon. LG Conny