Grüazi miteinand!
Ich leben mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie hat ALG 2 bezogen. Ich habe mein Einkommen währende der Bezugszeit unterschätzt und musste einen gewissen Betrag an das JobCenter zurückzahlen.
Meine Frage: Kann ich den rückgezahlten Betrag auf meiner Steuererklärung geltend machen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Julian