ALG 2 rückzahlung

Hallo,

es geht um folgendes, ich bin 2012 von meiner damaligen Firma gekündigt worden fristlos und bin dann aufs Arbeitsamt gegangen um mich Arbeitssuchend zu melden wo ich dann darauf vom Arbeitsamt gesperrt worden bin wegen der fristlosen kündigung aber ich brauchte ja geld bis ich wieder neuen Job habe um rechnungen wie Miete zu bezahlen, dann haben die vom Arbeitsamt mir gesagt ich muss mich an das JobCenter wenden und mich da anmelden, dies hab ich natürlich gemacht.
Habe dann Leistungen von denen bekommen und drei monate später hatte ich ja auch wieder ein neuen Job. Nach einiger Zeit bekamm ich ein Schreiben vom Jobcenter mit ner Mahnung das ich die bezogene Leistung seit… bis… zurückzahlen muss es waren etwa 1200 Euro, und zwar sollte ich es sofrt binnen 14 Tagen zahlen. Dies tat ich nicht wie denn auch und bekamm dann auch schon erstmal einen Brief von Zentrallen Bayerischen Inkasso und dann vom Zollamt. Jetzt habe ich mit all den Komunen geredet und es ist mir bis August 2013 gestundet worden.

Die behaupten ich wäre damals nicht hilfebedürftig was ich anders sehe.

Kann ich da irgendwas machen das ich das nicht zurückzahlen muss.

Für hilfreiche Antworten danke ich im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Es gibt in Deutschland einen Grundsatz, der heißt Rechtssicherheit. Als Dir 2012 ALG II bewilligt wurde hast Du einen Bescheid bekommen. Du konntest Dich also darauf verlassen dass Dir ALG II zusteht. Das Jobcenter darf keine Rückforderung stellen und Du solltest Widerspruch einlegen, schriftlich per Einschreiben.

Ausnahme: Du hast die Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, also Dein Gespartes auf den Kopf gehauen um in Genuß von ALG II zu kommen. Oder Du hast absichtlich falsche Angaben gemacht und das ALG II erschlichen.

Es wäre interessant zu wissen mit welcher Begründung nachträglich festgestellt wird, Du seiest damals nicht hilfebedürftig gewesen.

Hallo,

für solche ‚Einzelfragen‘ sind z. B. ÖRA, Rechtsanwalt oder evtl. auch der VDK der richtige Ansprechpartner.

Gruß

Matrix_

Hallo und eine schönen Abend. Hier bist Du bestimmt nicht richtig beraten worden, allerdings bist Du ja schon in der Vollstreckungsphase. Du hättest sofort wo der Rückzahlungsbescheid kam Widerspruch einlegen müssen. Denn das Geld hat Dir zu diesem Zeitpunkt zugestanden. Ich kann Dir hier allerdings nur den Weg zum Anwalt raten, denn hier kommst Du alleine nicht mehr raus. Ich weiß ja nicht wie hoch Dein Einkommen ist, aber sollte es nicht über 1200,00 € netto betragen, dann kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen, aber dann bitte nur einen suchen, der Fachanwalt für Sozialrecht ist. Ansonsten musst Du leider das Geld zurückzahlen, da Du die Widerspruchsfrist verpasst hast. Wenn Du noch fragen hast, dann melde Dich.

Gruß Stephanie

Hi,

vielen Dank für deine Antwort, die behauptung bzw. begründung war das ich beim Arbeitsamt die drei monatige Sperre bekommen habe und deswegen beim Jobcenter nicht Hilfebedürftig war.

Hallo Stephanie,

vielen Dank für deine Antwort. Ich hätte noch zwei Fragen und zwar was ist genau der Beratungsschein und kostet mich dann der Anwalt garnichts oder weniger.

Kann ich z.B. von dem damaligen Bearbeiter vom Jobcenter
verlangen das er mir eine genaue Erklärung und wie sich das alles zusammen setzt schicken soll.

Vielen Dank und schönen Abend

Hallo Gnomix, der Beratungsschein kostet Dich bei der Beantragung gar nichts. Du musst nur Deine letzten 3 Lohnstreifen, Mietvertrag, Haftpflichtversicherung und Kontoauszüge für einen Monat mitnehmen. Solltest Du Unterhalt bezahlen müssen, dann bitte auch das. Bei dem Anwalt musst Du 10 € Gebühr bezahlen und weiter nichts. Der wird dann entscheiden ob es gute Aussichten sind und wenn er der Meinung ist, hier wird geklagt, dann wird der Anwalt bei Gericht einen Antrag stellen für die Übernahme der Gerichts und Anwaltskosten. Das nennt sich Prozesskostenhilfe. Wenn Du den Antrag für Beratungshilfe bekommst, dann bekommst Du auch den Antrag für Prozesskostenhilfe.

Naja Du kannst die Mitarbeiterin des Jobcenters anfragen ob sie dir das schickt, aber da die Vollstreckung schon eingeleitet ist, wird die nichts mehr machen können. Also wenn ich es wäre, würde es nur einen Weg geben, und das wäre der Weg zum Gericht und dann schnell zum Anwalt. Also noch mal, es kostet Dich höchstens 10 €

Ich wünsche Dir viel Erfolg und wenn Du noch Fragen hast, kannste mich anschreiben.

Dir noch einen schönen Abend

Stephanie

Für mich bleiben einige Fragen offen, z.B. wie es zu Mahnungen kommt ohne dass zuvor eine einfache Rückforderung gestellt wurde.

Vermutlich hätte schon gegen die Sperre vom Arbeitsamt Widerspruch eingelegt werden können. Es heißt, die Sperre darf maximal 12 Wochen lang sein. Heißt, bei Härtefällen oder Bedürftigkeit oder wenig Eigenverschulden kann die Sperre durchaus nur 4 Wochen sein.

Es ist fraglich, ob das Jobcenter die Leistungen ganz sperren darf. Bedürftigkeit liegt ja vor. Oft wird in solchen Fällen die Leistung nur um 30% gekürzt.

Interessant wäre sicherlich, weshalb die fristlose Kdg. erfolgte. Falls Du Dich schuldhaft verhalten hast, wäre ein gewisses Selbstverschulden dabei. Anders sieht es aus, wenn zu Unrecht fristlos gekündigt wurde.

So oder so, wenn einmal bewillt wurde und ein Bescheid vorliegt, hast Du Rechtssicherheit. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, als Bürger der Bundesrepublik Deutschland mußt Du Dich darauf verlassen können, dass der Staat (Verwaltung = Legislative) Recht ordentlich umsetzt. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt, Du mußtest davon ausgehen, dass diese Leistung Dir zustand. (Es sei denn, Du hast vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen und das ALG2 sozusagen erschlichen.) So würde ich den Widerspruch formulieren. Und abwarten was passiert.

Nun kommt es auf viele Details an die ich nicht kenne. Möglich wäre auch, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Das ist oft kostenlos, wird von vielen Kommunen für ca. 15-20 Euro angeboten. Eine andere Möglichkeit wäre, mit allen Unterlagen zu einem Rechtspfleger beim Sozialgericht zu gehen. Die können den Fall vorab einschätzen (ohne Rechtsberatung), da kannst Du Deine Möglichkeiten besser abschätzen. Und kostet nix.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und wenn ich hierauf antworte, dann sehen das einige RA´s schon als Rechtsberatung und ich riskiere eine Abmahnung. Sorry.

Wie ich das aber sehe, hat ja das JobCenter den Antrag geprüft und für Recht befunden.

Viel Erfolg

Also, es ist mal so, dass du gar kein Geld kriegen hättest dürfen, da dier in einer ALG I Sperrzeit auch kein ALGII zusteht, denn du hast den Sachverhalt des wirtschaftlichen Notstandes ja mutwillig herbeigeführt und das schließt ALG II ebenfalls aus.

Die haben dir aber trotzdem Geld gezahlt! Also war es ein Amtsversehen! Da du nicht davon ausgehen musst, das das Amt einen Fehler macht, hast Du damals das Geld zum Leben aufgebraucht und da gibt es eine Verwaltungsvorschrift § 48 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, die da heißt:
„(2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.“

Also lege Schriftlich Widerspruch ein und berufe dich auf diese Vorschrift in dem Du geltend machst, dass du irrig annahmst dass Dir das Geld zum leben zugestanden habe und Du es dafür bereits ausgegeben hast.

Gruß Gwen

Es sind relativ wenig Fakten!

Wie alt sind sie?
Warum wurden sie gekündigt? Ihr verschulden?

Grundsätzlich:

Wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt kann die Arge auch eine Sanktion verhängen! Grundsätzlich Hätten sie ja Anspruch auf ALG I gehabt, nur nicht bekommen, da sie evtl. durch eigenverschulden (weiß ich nicht wie es zur Kündigung kam) die Kündigung herbei geführt haben, was bedeuten könnte, das grundsätzlich kein Anspruch bestand! Wie gesagt ich kenne die gesamten Umstände nicht!

Desweiteren kann es auch sein das sie rausgefallen sind durch die Beschäftigung ich weiß ja nicht wann sie wieder nagefangen haben zu arbeiten und für welchen Zeitraum die Arge aufgehoben hat! Alles fragen die zu klären wären, bevor ich ihnen eine Antwort geben kann! Alles andere wären nur Vermutungen und mit denen ist ihnen ja nicht geholfen!

Liebe Grüße
Wuja