Alg 2 rückzahlung !

Hallo

Habe vor kurzem einen Brief bekommen wo drin stand das ich eine Überzahlung verursacht hätte in den Mon. Aug bis Dez.

Ich bin mir keiner schuld bewusst da ich immer alles eingereicht hatte , kann aber mal alles auflisten.

im Juli kam meine betriebskostenabrechnung dort stand drin das ich im aug.einmalig 199,34 und ab sep.456,09 miete zahlen muß.
Diesen schriebs hatte ich gleich kopiert und eingereicht .

Habe mich auch nicht weiter gekümmert da ich eh nicht so viel von deren Berechnungen verstehe.

Nun soll ich wohl schuld sein das die das falsch berechnet haben und ich soll 323,35 zu unrecht erhalten haben .

Kann mir einer sagen wie ich mich jetzt verhalten soll denn ich muß mich schriftlich dazu äußern mir wäre das lieber wenn ich das persönlich machen könnte aber geht wohl nicht …danke im vorraus

Hallo

ich wäre dir als Steuerzahler sehr dankbar, wenn du es einfach zurück zahlen würdest!

Danke dir

michael

*LACH*
Einfach gut, der Kommentar :smile:

Abgesehen davon komme ich aus den Fragen der Posterin wirklich nicht raus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Peinlich owT
.

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Hallo

Ich verstehe nicht, aufgrund wessen denn diese Überzahlung passiert sein soll. Mit der August-Miete, die ja geringer war als die anderen Mieten, kommt es rechnerisch nicht ganz hin, dass ist ja nur ca. 250 weniger als sonst.

Ansonsten ist es wohl so, dass viele Sachbearbeiter sich am Anfang des Jahres noch nicht so richtig auskannten und Fehler gemacht haben. Dann wird wohl hinterher so ein Schreiben geschickt, man habe eine Überzahlung verursacht, und man soll sie zurückzahlen.

Hier wäre es wirklich wichtig, dass du schaust, inwiefern diese Überzahlung zustande gekommen ist. Wenn du alles rechtzeitig abgeliefert hast, dann hast du die Überzahlung wohl in Wirklichkeit nicht verursacht.

Dann kommt es darauf an, ob es dir klar war oder hätte klar sein müssen, dass es zu viel war, was du da bekommen hast. Dann hättest du das zuviel bekommene Geld zumindestens aufbewahren, oder vielleicht sogar extra nachfragen müssen.

Der hier wichtige Paragraph steht im X. Sozialgesetzbuch, § 45.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..

„2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstige nicht berufen, soweit usw.“

Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt ist hier der Bescheid, in dem ein zu hoher Betrag steht.

Auf den oben genannten Paragraph kannst du dich berufen, wenn du das Geld schon ausgegeben hast. Wenn es vorerst nur ein Brief (kein Bescheid) ist, solltest du darauf höflich antworten, dass es nicht der Fall ist, dass du die Überzahlung verursacht hast, mit Begründung.

Als nächstes könnte ein neuer Bescheid (Änderungsbescheid) ins Haus flattern, der den ersten Bescheid wieder aufhebt. Hier muss in einer gewissen Frist (ca. 1 Monat, steht hinten drauf) Widerspruch eingelegt werden. Das ist ein normaler Brief, auf dem „Widerspruch gegen den Bescheid vom ??.??.2005“, das Datum und deine Unterschrift steht. Außerdem irgendeine Begründung.

Kann sein, dass der Widerspruch abgelehnt wird, auch wenn du im Recht bist, denn der Staat muss sparen, und die Stimmung in Deutschland ist jetzt so, man sieht es ja an den anderen Antworten. Das heißt aber noch nicht, dass das geltendem Recht entspräche.

Als nächstes kann man vor dem Sozialgericht klagen. Hier gibt es keine Gerichtskosten, und man muss keinen Anwalt haben, man geht also kein Risiko ein. Man muss auch nicht die Prozessordnung kennen, man muss nur vernünftige Argumente haben. Ansonsten kommt es auf den Richter an.

Viele Grüße
Thea

PS: Ich bin absoluter Laie, es handelt sich also um keine Rechtsberatung.

Habe vor kurzem einen Brief bekommen wo drin stand das ich
eine Überzahlung verursacht hätte in den Mon. Aug bis Dez.

Ich bin mir keiner schuld bewusst da ich immer alles
eingereicht hatte , kann aber mal alles auflisten.

im Juli kam meine betriebskostenabrechnung dort stand drin das
ich im aug.einmalig 199,34 und ab sep.456,09 miete zahlen muß.
Diesen schriebs hatte ich gleich kopiert und eingereicht .

Habe mich auch nicht weiter gekümmert da ich eh nicht so viel
von deren Berechnungen verstehe.

Nun soll ich wohl schuld sein das die das falsch berechnet
haben und ich soll 323,35 zu unrecht erhalten haben .

Kann mir einer sagen wie ich mich jetzt verhalten soll denn
ich muß mich schriftlich dazu äußern mir wäre das lieber wenn
ich das persönlich machen könnte aber geht wohl nicht …danke
im vorraus

Hallo Sandra,

Kann mir einer sagen wie ich mich jetzt verhalten soll denn ich muß mich schriftlich dazu äußern mir wäre das lieber wenn ich das persönlich machen könnte aber geht wohl nicht

beim Arbeitsamt, wenn möglich, schriftliche Stellungnahmen bevorzugen. Bei Sachen, die mündlich besprochen wurden, kann zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden, daß das Gespräch so nicht stattgefunden hat.

GRuß
Monika

Hallo!

ich wäre dir als Steuerzahler sehr dankbar, wenn du es einfach
zurück zahlen würdest!

Die Dame hat offensichtlich Zweifel daran, dass sie an der Überzahlung irgendein Verschulden trifft.
Und dann wäre ich als Steuerzahler viel dankbarer, dass gemäß dem Fall, dass sie wirklich nichts für den Fehler kann (denn dann darf der Bescheid nicht so ohne weiteres zurückgenommen werden), man schlicht in der Behörde mit Steuergeldern sorgfältiger umgehen würde.
Ich habe selbst kaum nachvollziehen können, wie sich die Berechnungen auf meinem BaföG Bescheid zusammensetzen, also erwarte ich von einem durchschnittlichen ALG-II Empfänger keine Kenntnisse in höherer Mathematik und im Verwaltungs- sowie Sozialrecht und kann durchaus verstehen, dass, sofern man seine Angaben sorgfältig gemacht hat, mit einem Rückzahlungsbescheid nicht einverstanden ist, zumal in dieser persönlichen Situation über dreihunert Euro sicher eine Menge Geld sind.

Frank.