ALG 2 + Selbstständigkeit + Schwangerschaft

Eine junge Frau macht eine schulische Ausbildung für die sie ein Schülerbafög von 538€ bekommt.

Nebenher verdient sich die junge Frau etwas dazu mit einer selbstständigen Tätigkeit als Fitnesstrainerin.

selbstständig seit Nov 2011
davor 400€ Job als Kurstrainerin
Ausgaben für die Lizenzen zur Kurstrainerin vor der Selbstständigkeit: 3100€
Ausgaben für Fortbildung und Kleidung, Cds etc nach Novemer 2011: 1000€

Die Ausbildung endet im Juli 2012 und damit auch das Bafög! Bleibt die junge Frau selbstständig als Fitnesstrainerin, würde dies zur Haupttätigkeit werden, womit extrakosten für Krankenkasse entstehen von ca. 220€.

Jetzt ist die junge Frau auch noch schwanger geworden und erwartet im September 2012 ein Kind. Sie wird in ein Babyjahr gehen und müsste in dieser Zeit eh schon von ALG 2 leben , da sie aufgrund des Bafögs und der Selbstständigkeit keinen Anspruch auf Elterngeld hat, außer den Sockelbetrag von 300€.

Fragen

Rechnungen aus dem Monat Juli werden im August bezahlt - wie werden die vom Jobcenter angerechnet?? Geht man von einer Einnahme-Überschuss Rechnung aus, in der die Ausgaben von ca. 4100€ voll berücksichtigt werden? Oder ist das unerheblich und man schaut auf die Einnahmen, die durch die Rechnungen reinkommen???

Würde die junge Frau ab August 2012 ALG 2 beantragen wie und wieviel würde berechnet werden?Die Einahmen aus dem Juli wären bei etwa 1000€ und werden im August ausgezahlt.

Würde die junge Frau ALG 2 beantragen und weiter als Fitnesstrainerin arbeiten, müsste sie selbst oder das Jobcenter die AOK bezahlen? Wie gilt ihre Tätigkeit - als hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig?

Da die junge Frau schwanger ist, kann sie nicht sicher sagen wie lange sie noch kurse geben kann, vielleicht sind ihre einnahmen am ende viel weniger. Sollte sie ernsthaft in erwägung ziehen bereits ab Juli nicht mehr zu arbeiten, damit es wegen dem ALG 2 nicht so kompliziert wird???

Ich wäre DANKBAR ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen?? Wichtig wäre zu wissen wie die Ausgaben vor und nach der Selbstständigkeit behandelt werden?? Als Werbungskosten??? Vielleicht auch Seiten, wo man verschiedene Fälle mal durchrechnen kann.

MfG Caterina