ALG 2 trotz Selbstständigkeit und

… berufsbegleitender Ausbildung?

Ich habe bereits 2 Berufe gelernt und bin momentan selbstständig mit einem kleinen Nagelstudio. Jetzt möchte ich aber noch Podologie anbieten und brauche die entsprechende Ausbildung die nebenbereuflich stattfindet. Ich beziehe ALG2 und das Jobcenter beriet mich dahingehend, dass ich dann kommplett rausfalle, wenn ich diese Ausbildung mache und ich meine ges. Versicherung selber zahlen müsste! Die Begründung: Ich stünde dem Jobcenter dann nicht mehr zur Verfügung!?? Ich stehe im jetzt doch auch nicht zur Verfügung…
Kennt sich da jemand aus? Danke für Eure Hilfe…LG

Hallo,

sorry, mit den Bestimmungen zur Vereinbarkeit von ALG2 und berufsbegleitender Ausbildung kenne ich mich nicht aus.
Ich hoffe, es gibt dazu in diesem Forum einige Experten.

nordon

Ich verstehe jetzt deine Frage gar nicht!

Das Jobcenter hat Geld von der Regierung bekommen. Das muss es für Aus- und Fortbildungen ausgeben, damit die Leute nicht dauerhaft dem JC mit ALG II auf der Tasche liegen! So wie DU !

Also muss das Ziel immer sein: dem JC nicht mehr zur Verfügung zu stehen! Und das ZIel eines Selbstsändigen muss immer sein für soviele Einnhamen zu sorgen, dass der Steuerzahler nicht mehr für ihn aufkommen muss!!

Also in Gottes-Namen: mache Diese bekloppte Ausbildung mit, falls das Jobcenter sie Dir finazieren möchte. Kaufe dir danbach ein Pdodliogieset für 5000 Euro und sieh zu dass du genug Werbung machst.
Natürlich musst du deine Krankenverischerung dann selbst zahlen. aber das ist doch der Sinn der Selbstständigkeit —> UNABHÄNGIGKEIT !!!

Aber wenn das Jobcenter Dir die Ausbildung nicht zahlen möchte wundere Dich auch nicht. Es hat Dir ja schon eine bezahlt, wie es sich anhört! Andere Leute müssen ihre Ausbildung auch selbst finanzieren, daher ist im Namen des Gesetzes der Gleichbehandlung kaum zu rechtfertigen dir schon wieder etwas zu zahlen. Wenn die letzte vom JC finanzierte Fortbildung nicht mindestens 2 Jahre her ist erfüllst Du die Fördervoraussetzungen sowieso nicht. - Podologie gehört zu den Berufen die normalerweise für ALG II Empänger gar nicht zugänglich sind, da sie Schulgeld kosten! Aber wie gesagt: die Bundesregierung hat derzeit Gelder freigegeben, vielleicht kannst du deinen PAP ausnahmsweise überreden…

Also…nur damit eins klar ist…ich liege dem JC erst seit kurzem „auf der Tasche“! Vorher hatte ich einen Nebenjob und nach 4 Jahren bin ich deshalb in der Psychiatrie gelandet! Also erzähl mir nichts von „auf der Tasche liegen“! Ich muss die Ausbildung selber zahlen, es geht nur um die Möglichkeit trotzdem über des JC weiterhin versichert zu sein!

PS (auch an die anderen): Stempelt gefälligst nicht jeden ab nur weil er ALGII bezieht! Ich bin in der Psychiatrie gelandet, weil ich zu stolz war um Hilfe, beim AA, zu bitten!
Und…wenn du die Frage nicht verstehst, dann antworte doch gar nicht erst. Und beleidige die Leute hier nicht!

Tut mir leid weiß ich leider auch nicht. Trotzdem ein frohes Osterfest. LG Conny

Du liegst dem Staat auf der Tasche das ist eine unumstößliche Tatsache und keine Beleidigung!
Die Gründe sind hier nicht relevant. Das Ziel muss sein davon frei zu werden, ganz egal wie es dazu kam.

Wenn du dir die Versicherung nicht leisten kannst, kannst du auch keine Ausbildung machen, denn das Geld für die Ausbildung hast du ja faktisch gar nicht, wenn du es für die Versicherung brauchen würdest. Jeder Kleinunternehmer muss sich nunmal selbst versichern. Daran ändert auch eine psychiatrische Vorgeschichte nichts.

Das Jobcenter hat also vollkommen folgerichtig geantwortet, dass du während des Kurses nicht vermittelt werden kannst und wenn keine Vermittelbarkeit vorliegt, besteht dem Grunde nach auch kein Anspruch auf Leistungen. Es sei denn es ist bereits klar, dass du gerade durch den Kurs frei von Leistungen wirst, weil z.B. eine Einstellungszusage vorliegt, wenn du den Abschluss hättest. Da dem aber nicht so ist, bist du leider von der Ermessensentscheidung deines persönlichen Ansprechpartners abhängig, an der ich hier keinen Fehler entdecken kann.