ALG 2 u. GKV

Hallo zusammen,

ich bin seit langem PKV versichert. Erhalte z.Z. ALG 1 u. anschließend ALG 2.
Ab ALG 2 Bezug könnte ich ja bekanntlich wieder der GKV beitreten.

Bei einer GKV habe ich vorab angefragt was geschieht, wenn ich nach ALG 2 Bezug meine Rente beantrage. (Ende 2009)

Schriftlich bekam ich u.a. folgende Antwort:

  1. Sofern Sie mindestens 12 Kalendermonate ALG 2 Leistungen erhalten u. anschließend in Rente gehen, ist eine Weiterführung Ihrer Mitgliedschaft in Form einer freiwilligen Versicherung möglich.

  2. Sollten Sie nicht die vollen 12 Kalendermonate ALG 2 Leistungen in Anspruch nehmen, ist eine Weiterführung Ihrer Mitgliedschaft in der GKV gemäß §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V trotzdem möglich.

Die Antwort zu 1. war mir bereits bekannt.
Die Antwort zu 2. ist mir aber völlig neu.

Auf Nachfrage zu Antwort 2 erfuhr ich, dass dies durch die neue Gesetzgebung (seit Apr. 2007 ??)auch möglich sei.

Meine Frage:

Ist die Auskunft der GKV so richtig?

Vielen Dank für eine Antwort

Hallo,

kurz und bündig: Ja, die Antwort ist richtig!

Lieben Gruß
Florian