ALG 2 Umzug mit Kind + schwanger

Hallo!

Ich habe das Internet schon durchforstet, aber ich bin leider bisher zu keinem Ergebnis gekommen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Und zwar geht es um Folgendes:

Ich bin 21 und wohne derzeit mit meinem 1- jährigen Sohn in einer 2 Zimmer Wohnung mit knapp 50 qm. Jetzt bin ich wieder schwanger und zur Zeit im 5. Monat. Mein Freund und ich haben uns überlegt, da wir auch schon einige Zeit zusammen sind und er natürlich auch Anteil am Leben mit den Kindern haben möchte, dass wir zusammenziehen wollen.
Da ich wegen der Erziehung meines Sohnes und meines 2. Kindes erstmal zu Hause bleiben werde, beziehe ich momentan ALG 2, mein Freund ist angestellt auf 408€-Basis.

Ich frage mich jetzt:

Ist meine Schwangerschaft und der damit verbundene Wunsch mit meinem Freund zusammenzuziehen Grund genug für die Arge einen Umzug zu bewilligen?

Wird mir jetzt schon eine Wohnung, die für 4 Personen größen- und kostentechnisch angemessen ist, bezahlt oder erst, wenn mein 2. Kind wirklich da ist?

Es macht ja nicht wirklich Sinn jetzt in eine Wohnung zu ziehen, die für 3 Personen angemessen ist und dann in 4 Monaten wieder umzuziehen, weil wir doch mehr Platz brauchen.

Und wird eine Wohnung auch dann als angemessen angesehen, wenn sie zwar kostentechnisch im Rahmen ist, aber etwas weniger qm hat als für 4 Personen angemessen ist? Zum Beispiel stehen mir ja 75-85 qm zu, aber meine zukünftige Wohnung hat nur 71qm.

Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe! :smile:

Hallo!

Also es ist nicht schlimm wenn die Wohnung kleiner ist als wie einen zusteht. Das ist auf jeden Fall kein Grund.

Ich denke auch das die Arge keinen Grund hat es nicht zu verbieten. Solange die Arge eine schriftliche Kostenübernahme der Wohnung schreibt ist alles gut.

Ob man gleich eine Wohnung für 4 Personen bekommt, weis ich leider nicht.

sorry

Hallo. Also wenn ihr zusammenzieht, seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Die qm sind doch egal, hauptsache die Kalt und Warmmiete stimmen mit den Angaben der Arge. (größer sollte sie schon nicht sein, aber mit 71 qm seit ihr doch im Limit).
Frage doch am besten bei der Arge nach, oder besuche mal das Hartz4 Forum, da findest du sicher auch Antworten. LG Conny

Guten Abend,

da Sozialrecht nicht mein Spezialgebiet ist, kann ich das leider nicht beantworten. Ich würde Dir aber empfehlen, die Frage ins Brett „Ämter und Behörden“ o. dgl. bei WWW zu posten, da wissen mehr Leute Bescheid.

Warum erhältst Du ALG 2 und kein Elterngeld?

LG

Schnägge

Hallo HappiHappi,
Beratungsstelle von Caritas, versuche mal da nachzufragen
Gruß
P

mein Sohn ist bereits über ein Jahr, man bekommt ja nur 1 Jahr Elterngeld, sonst wär das ja auch finanziell nicht das Thema, wobei das ja an der Mietzahlung vom Amt auch nix ändert. Das Elterngeld für ALG 2- Empfänger beträgt ja auch „nur“ 300 € und darf nicht angerechnet werden. Ich weiß aber, dass das für mich zuständige Jobcenter sich tierisch anstellt, wenn es darum geht, dass man was zur Miete von seinem Geld zuzahlen will.

Gute Frage. Würde ich direkt beim Amt mal nachfragen.

LG