ALG 2 und Betriebskostenabrechnung

Hallo,
man stelle sich vor, dass jemand für 2 Jahre ALG 2 bezogen hat und anschließend aufgrund von Arbeit nicht mehr. Dieser jemand bekommt eine Betriebs-/Nebenkostennachzahlung für die Zeit des ALG 2-Bezuges vom Vermieter erhalten. Die Abrechnung wird dem Jobcenter zur Übernahme vorgelegt.

Das Jobcenter lehnt ab mit der Begründung, dass nicht der Abrechnungszeitraum ausschlaggebend wäre, sondern das Datum der ZUSTELLUNG der Abrechnung. Und weil dieser jemand die Abrechnung erhalten hat, als er in Lohn und Brot stand, wären sie nicht zuständig.

Das erscheint mir unsinnig, weil die Kosten in der Zeit angefallen sind, wo auch von der ARGE Miete gezahlt wurde und es irgendwie ja eine verspätete höhere Miete ist …

Weiß jemand Rat?

Danke & Gruß,
Icehell

Die ARGE muss stets prüfen, ob ein Antragsteller eine Zahlung leisten kann und ob dadurch derartige Nachteile entstehen, die es notwendig machen, mit finanziellen Mitteln beizustehen. Das betrifft jedoch nur Kosten, die mit der Daseinsfürsorge zu tun haben, so auch Wohnkosten. Unerheblich ist der Tag des Eingangs der Nebenkostenforderung. Zu berücksichtigen ist auch, ob die Forderungen im Zusammenhang mit angemessenen Wohnkosten stehen oder ob diese überschritten würden.

Von daher ist eine allgemeingültige Aussage nicht ohne weiteres zu treffen. Dieser Fall sollte einem Sozialrechtler vorgetragen werden. Sollte der Betroffene wenige finanzielle Mittel haben, die zur Lebensbestreitung im Rahmen des doppelten Eckregelsatzes nicht gereichen, kann er beim Amtsgericht unter Vorlage einer aktuellen Gehaltsbescheinigung einen Rechtsberatungsschein beantragen.

Grüße vom Plüschfisch