Hallo Experten,
über ALG-2 und Ehrenamt habe ich widersprüchliches gehört.
Mal heisst es, dass es kein Problem wäre, nur eventuelle Aufwandsentschädigungen gemeldet werden müssen und ggf. angerechnet werden. Das das das mindeste ist, ist mir schon klar, mir geht es dabei darum, dass die folgenden Punkte dabei nicht erwähnt wurden.
Mal heisst es, dass ehrenamtliche Tätigkeit von ALG-2 Empfänger sogar gerne gesehen wird, weil diese dadurch vermittlungsfähig bleiben, also im Sinne von „nicht in Phlegmatismus abgleiten“. Das wäre ja auch sinnvoll, denn immer nur zuhause rumsitzen und jahrelang erfolglose Bewerbungen schreiben, kann doch psychisch nur übel enden.
Mal heisst es aber, ehrenamtlich tätige ALG-2 Empfänger nicht zur Vermittlung bereitstünden und daher dann das ALG-2 gestrichen würde.
Wie ist es denn nun aber wirklich? Oder wird das etwa von Fall zu Fall entschieden?
Danke!
… Michael
