Hallo!
Mal angenommen, jemand hat bis zum Februar diesen Jahres ALG 2 bezogen. Dann war er festangestellt. Da er im Sommer eine höhere Geldsumme überschrieben bekommen hat und ihm seine Mietwohnung zum Kauf angeboten wurde, hat er diese gekauft. Es ist eine 5-Zimmer-Wohnung (130 qm). Er zahlt ein monatliches Hausgeld von 470 Euro und eine monatliche Rate an die Bank i.H.v. 540 Euro (in erster Linie Tilgung, da er 10% tilgt, die Zinsen sind sehr gering…). Nun hat er leider seinen Job wieder verloren und muss erstmal ALG 2 beziehen, da er nicht lange genug festangestellt war für ALG1. Er wäre bereit, einige Zimmer unterzuvermieten (höchstens drei wären möglich, da er auch noch ein Kind hat). Jetzt ist die Frage: Wie würde das berechnet werden? Wenn er Einkommen durch die Untermieter hat, dürfte er das dann für die Tilgung verwenden? Oder müsste er die Wohnung verkaufen (wäre eher kontraproduktiv, da gerade erst gekauft). Wenn er drei Zimmer untervermieten würde, hätte er dadurch 600 Euro Einkommen. Kann mir jemand von Euch sagen, ob er das dann für die Tilgung verwenden dürfte?
Danke und Gruß,
M.