ALG 2 und Eigentumswohnung?

Hallo!

Mal angenommen, jemand hat bis zum Februar diesen Jahres ALG 2 bezogen. Dann war er festangestellt. Da er im Sommer eine höhere Geldsumme überschrieben bekommen hat und ihm seine Mietwohnung zum Kauf angeboten wurde, hat er diese gekauft. Es ist eine 5-Zimmer-Wohnung (130 qm). Er zahlt ein monatliches Hausgeld von 470 Euro und eine monatliche Rate an die Bank i.H.v. 540 Euro (in erster Linie Tilgung, da er 10% tilgt, die Zinsen sind sehr gering…). Nun hat er leider seinen Job wieder verloren und muss erstmal ALG 2 beziehen, da er nicht lange genug festangestellt war für ALG1. Er wäre bereit, einige Zimmer unterzuvermieten (höchstens drei wären möglich, da er auch noch ein Kind hat). Jetzt ist die Frage: Wie würde das berechnet werden? Wenn er Einkommen durch die Untermieter hat, dürfte er das dann für die Tilgung verwenden? Oder müsste er die Wohnung verkaufen (wäre eher kontraproduktiv, da gerade erst gekauft). Wenn er drei Zimmer untervermieten würde, hätte er dadurch 600 Euro Einkommen. Kann mir jemand von Euch sagen, ob er das dann für die Tilgung verwenden dürfte?

Danke und Gruß,

M.

Hallo,

die wohnung muss von den mietkosten her angemessen sein.
tilgung wird logischerweise grundsätzlich nicht vom amt gezahlt, bzw. berücksichtigt, da diese ja der vermögensbildung dient.

berücksichtigt als mietkosten werden meines wissens also nur die mietbelastung durch die monatlichen zinsen, bzw. was in der gemeinde für eine bedarfsgemeinschaft als angemessen gilt. der rest ist selbst aufzubringen. durch untervermietung können die unterkunftskosten gemindert werden.
wird durch untervermietung ein gewinn erzielt, ist dieser zu versteuern.

ein weiteres problem könnte sein, dass die wohnung das anrechfreie vermögen überschreitet, und deshalb verkauft werden muss.

allerdings können bei wohneigentum noch einige ausgaben „abgesetz“ werden.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-I…
http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
Liste einzelner Städte
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Holz…

es gab mal eine allgemeine anweisung der agentur, die ist aber nicht mehr zu finden. diese werden nun anscheinend von dem jeweiligen jobcenter der gemeinden erlassen, alo örtliche richtlinen.

tacheles.de : ein Verein zur Beratung bei ALGII. Haben auch ein großes Forum.