ALG 2 und erben

Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe derzeit ALG 2 und werde durch den tot unseres vaters nun 1/5 einer wohnung erben.
wieviel darf ich da behalten, bzw. wiebiel kann und wird mir das amt anrchnen.
vielen lieben dank für eure auskünfte

Zunächst wünsche ich Dir herzliches Beileid!

Während ALG 2 beziehst, „darst“ Du das Haus/Wohnung verkaufen und einen Betrag behalten, der nach folgender Formel ermittelt wird: Deine Lebensjahre x 200 Euro + 750 Euro. Jeder Euro mehr ist zu verbrauchendes Vermögen.

Das ist mein letzter Wissenstand.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte

Das weiß ich leider auch nicht, aber das Amt kann sicher Auskunft geben.
Vielleicht auch mal über Google ALG2 Ratgeber eingeben. LG