hallo
ich habe gehört, dass ein alg-2er im gegensatz zu einem alg-1er, bei einer existenzgründung keinen anspruch auf fördermittel, gründungszuschuss hat. stimmt das?
jana
hallo
ich habe gehört, dass ein alg-2er im gegensatz zu einem alg-1er, bei einer existenzgründung keinen anspruch auf fördermittel, gründungszuschuss hat. stimmt das?
jana
Hallo Jana,
das stimmt zu 50% - der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach SGB III. Zu den Voraussetzungen gehört der ALG 1-Bezug bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und ein Restanspruch von mind. 90 Tagen
Diese Voraussetzungen erfüllt der ALG 2-Empfänger nicht, es sei denn, er bezieht ALG 1 und ALG 2 nur aufstockend
Aber auch ein ALG 2-Empfänger kann gefördert werden, wenn er durch die Selbständigkeit seine Hilfebedürftigkeit verringert und/oder in absehbarer Zeit beendet
Ansonsten gelten die normalen Hinzuverdienstgrenzen, wobei hier nur der Gewinn gesehen wird