Ich beziehe ALG2 und habe bei der für mich zuständigen ArGe nachgefragt ob auch die Kosten für die Gebühren für Kabelfernsehen übernommen werden. Man sagte mir, dass wäre nur dann der Fall, wenn diese über die Miete an den Vermeiter gezahlt würden. Wer selbst einen Vertag mit z.B. Kabel Deutschland hat bekäme die Gebühren nicht erstattet.
Ist das Rechtens…? M.E. kann das doch nicht sein. Entweder alle bekommen die Gebühren bezahlt, oder die, die an Ihren Vermieter zahlen bekommen die Mietkostenübernahme entsprechen reduziert oder nicht…?
Mick
P.S. Wie ich bereits angemerkt habe ist dies eine seriöse Anfrage. Demzufolge freue ich mich auch auf ernstgemeinte Antworten. Die üblichen Polemiker, Agitatoren und sonstige Wichtigtuer mögen sich bitte zurückhalten. Danke…!
man sagte mir, dass wäre nur
dann der Fall, wenn diese über die Miete an den Vermeiter
gezahlt würden. Wer selbst einen Vertag mit z.B. Kabel
Deutschland hat bekäme die Gebühren nicht erstattet.
Hi,
das ist so, weil Kabelgebühren eigentlich nicht zum lebensnotwendigen Bedarf gehören. Wenn du selbst einen Vertrag hast, kannst du den kündigen. Wenn du jedoch die Kabelgebühren als Nebenkosten an den Vermieter bezahlen musst, kannst du aus diesem Vertragsbestandteil normalerweise nicht rauskommen. Du musst es ja sogar bezahlen, wenn du den Kabelanschluss gar nicht nutzt. Darum wird es in diesem Fall übernommen.
Wer bezahlt eigentlich meine Kabelgebühren? Ach so, ich vergaß: Ich arbeite ja und muss es selbst bezahlen. So was aber auch.
Bitte seid nicht sauer, aber langsam gehen die Fragen m. E. zu weit. Wir sollten uns wirklich mal überlegen, ob Kabelfernsehen wirklich ein so ausgeprägtes Bedürfnis ist, dass die Allgemeinheit dafür aufkommen muss, unabhängig von der eigentlichen Frage, unter welchen Umständen es bezahlt wird.
die zuständige Behörde muss den Antrag entgegennehmen und bearbeiten.
Die gute Nachricht für alle Betroffenen:
Was für die Arbeitslosen eine gute Nachricht ist, wird ARD und ZDF schmerzen. Weil ALG-II-Empfänger keine GEZ-Gebühren mehr zahlen brauchen, müssen die Öffentlich-Rechtlichen auf bis zu eine Milliarde Euro verzichten.
Mal sehen wenn der erste dagegen klagt, ist doch als recht auf information irgendwo verankert. Voriges jahr wurde in Niedersachsen sogar auf bezahlung des dbvt- recievers geklagt und gewonnen!!!
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Hallo,
das Recht auf Information ist dadurch gegeben das man die öffentlich-rechtlichen empfangen kann. Der DBVT-Reciver ist in Niedersachsen deswegen nötig weil man hier ohne ihn in einigen Ecken z.B. Hannover , Celle…gar kein Fernsehen mahr empfangen kann. Also keinerlei Informationen erhält.
Gruß Gudrun
Mal sehen wenn der erste dagegen klagt, ist doch als recht auf
information irgendwo verankert. Voriges jahr wurde in
Niedersachsen sogar auf bezahlung des dbvt- recievers geklagt
und gewonnen!!!