ALG-2 und gesetzliche Krankenversicherung nach Uni

Hallo alle zusammen,
Ich habe während des Monats mein Studium abgeschlossen und mich exmatrikulieren lassen. Da ich bereits 25 bin, kann ich jetzt nicht mehr familienversichert sein. Im nächsten Monat muss ich mich Arbeitssuchend melden und werde vorraussichtlich ALG-2 bekommen. Jetzt habe ich ein paar Fragen, die ich bei Hotline meiner Krankversicherung nicht ganz verstanden habe:

Die nette Frau an der Hotline sprach immer davon, dass ich mich mit ALG-2 selbst versichern muss. Heißt das, dass ich den Betrag (werden etwa 150€ sein) selbst bezahle? Soweit ich weiß, wird ja beim ALG-2 die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Bezahlt die Bundesagentur für Arbeit dann den Betrag von 150€ an mich und ich muss ihn dementsprechend weiterleiten oder wird die Krankenkasse (ähnlich wie bei einer Arbeitsstelle) direkt bezahlt?

Und gilt eine Betriebskrankenkasse als gesetzliche Krankenkasse?

Ich hoffe die Fragen wirken nicht allzu banal; leider wirkten die Mitarbeiter von Bundesagentur und Krankenkasse nicht verständlich und nach dem dritten mal nachfragen kam ich mir auch langsam etwas bescheuert vor.
Vielleicht ist hier ja jemand mit ähnlichen Erfahrungen. Vielen Dank schonmal.

Grüße, Franz

Geh zu deiner Krankenkasse, bei der du jetzt versichert bist.
Du brauchst eine Bescheinigung für den ALG II Antrag, wo du zur Zeit versichert bist.
Das Jobcenter wird dann rückwirkend ab Antragstellung die Beiträge übernehmen.

Geh bitte sofort zum Jobcenter - nicht erst nächsten Monat.
Du kannst dir vorher schon den ALG II Antrag im Internet herunterladen und ausfüllen, den dann gleich mit den dazugehörigen Belegen abgeben.(Abgabe immer gegen Empfangsbestätigung)

Du solltest dich aber vorher schlau machen, denn die nehmen z.B. gerne Kontoauszüge zu den Akten, die man aber nur vorlegen muß - oder sagen, du mußt die EGV unterschreiben, was du nicht mußt.(immer erst mitnehmen zum Prüfen (lassen)

Ich empfehle das Erwerbslosenforum Deutschland, um dich zu informieren.

Hallo,

was ich gelesen habe, wirst du als ALG II Empfänger kraft Gesetz kankenversichert, d.h. pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Agentur für Arbeit macht mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld II automatisch eine Meldung an die jeweiligen Krankenkasse und zahlt auch die Beiträge. Anders schaut es aus, wenn du bisher privat krankenversichert warst oder aber noch familienversichert werden kannst, dann sind diese vorrangig. Sofern du kein ALG II Empfänger wirst, musst du dich freiwillig versichern.

Hallo,
du schließt eine freiwillige Krankenversicherung ab.
Ja, du kannst auch eine BKK nehmen. Die haben sich heute alle geöffnet, also sind für jeden zugänglich.
In der Regel überweist dann das Jobcenter den Krankenkassenbeitrag direkt an die KV.

l.G.

Hallo, Daniel/ Franz

leider wirkten die Mitarbeiter von Bundesagentur und Krankenkasse nicht verständlich (…) Vielleicht ist hier ja jemand mit ähnlichen Erfahrungen.

Mit diesem Eindruck dürftest du mit MILLIONEN anderer Menschen in einem Boot sitzen :smiley:

(Entschuldigung. Natürlich ist es nicht wirklich lustig mit dieser „Unverständlichkeit“ seitens der BA /der Jobcenter… aber das bot sich sich jetzt einfach zu schön an ^^.)

Bei der ALG2-Antragstellung wird auch die bisherige Krankenversicherung erfragt. (Die Antrags-Formulare, Ausfüllhilfen und -rechts- das „Merkblatt SGB II“ findest du übrigens hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… Darin siehe auch „Anlage SV“).

Der „übliche“ Ablauf ist der, dass das Jobcenter direkt an die Krankenkasse zahlt. Allgemeine Infos zur Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) bei ALG2 aber hier: http://hartz.info/index.php?topic=4379.0

LG

Hallo Franz,

wenn Du Arbeitslosengeld II beantragst und bewilligt wird, dann hat die gesetzliche Krankenversicherung Vorrang. Das heißt, die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse hat Vorrang.
Du kannst Dir eine gesetzliche Krankenkasse suchen, die Mitgliedschaft beantragen und der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter eine Bescheinigung nach § 175 SGB V vorlegen.
Die Bescheinigung nach § 175 SGB V bedeutet, dass die Mitgliedschaft fest wird, wenn Du Leistungen von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter erhälst.

Erhälst Du keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcente, dann musste Dich selbst versichern und Beiträge zahlen.

Ich hoffe, ich konnte aufklären.

Die krankenversicherungsbeitraege werden bei ALG II übernommen.
Eine BKK ist eine Ges. Krankenkasse, ja.

Guten Abend.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden Sie direkt über das Jobcenter versichert und auch der Beitrag wird direkt durch das Jobcenter beglichen. Sie werden damit gar nichts zu tun haben.

Eine Betriebskrankenkasse ist gesetzlich.