ich habe eine Frage zu folgendem Szenario: wenn jemand ALG 2 bezieht, ist es demjenigen erlaubt gleichzeitig einen Gewerbeschein zu beantragen, wenn er denkt, dass er zu Beginn seiner Tätigkeit höchstens 100 bis 200 Euro im Monat einnehmen würde?
bezieht, ist es demjenigen erlaubt gleichzeitig einen
Gewerbeschein zu beantragen, wenn er denkt, dass er zu Beginn
seiner Tätigkeit höchstens 100 bis 200 Euro im Monat einnehmen
würde?
Vollkommen wurscht. Man muss nur monatlich mit der ARGE abrechnen. Ausgaben nicht vergessen!
Vollkommen wurscht. Man muss nur monatlich mit der ARGE
abrechnen. Ausgaben nicht vergessen!
Also nach Möglichkeit größere Ausgaben in den Monaten tätigen, in denen auch höhere Einnahmen zu erwarten sind.
Es müsste aber auch eine Abrechnung in den Bewilligungszeiträumen möglich sein. Beiwlligungszeitraum ist hier der Zeitraum, für den ALG II bewilligt wurde, das sind ja normalerweise 6 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssten eigentlich Kosten und Unkosten miteinander verechnet werden können. Da das aber vielleicht zu kompliziert ist für manch einen Sachbearbeiter, nach Möglichkeit Monat für Monat auflisten: links die Unkosten, rechts die Einnahmen, unten die Summen und den Saldo.
Die Belege in der gleichen Reihenfolge aufbewahren.
Je einfacher, desto weniger Probleme mit der Arge.
Es muss ja aber auch (jährlich, wenn man Kleinunternehmer nach § 19 ist) eine Abrechnung an das Finanzamt abgegeben werden, da gibt es aber Vordrucke.
Es müsste aber auch eine Abrechnung in den
Bewilligungszeiträumen möglich sein.
Eine Bekannte von mir (Malerin mit längerer Zeit zwischen Ausgabe und Abschlussrechnung) hat das Problem gerade am Hals und mein Freund beim Arbeitslosenzentrum ist an dem Fall hochgradig interessiert.
Es müsste aber auch eine Abrechnung in den
Bewilligungszeiträumen möglich sein.
Eine Bekannte von mir (Malerin mit längerer Zeit zwischen
Ausgabe und Abschlussrechnung) hat das Problem gerade am Hals
und mein Freund beim Arbeitslosenzentrum ist an dem Fall
hochgradig interessiert.
Wenn es in der Natur der Sache liegt, dass die Ausgaben und Einnahmen sehr weit auseinanderliegen, soll - glaube ich - sogar eine jährliche Abrechnung möglich sein, jedenfalls habe ich mal sowas gelesen, und da war Saisonarbeit wie z. B. eine Eisdiele o.ä. als Beispiel erwähnt.
Wenn nichts anderes geht, würde ich immer klagen, dann klappt es wahrscheinlich. Das ist ja total unvernünftig, wenn ein Selbständiger seine Unkosten nicht mit seinen Einnahmen verrechnen darf.