folgernder Fall: Er und sie wohnen getrennt, sind nicht verheiratet. Sie ist von ihm schwanger. Er ist ohne Job und bezieht ALG 2. Sie arbeitet, verdient aber nicht genug für alle drei. Da dürfen beide nicht zusammenziehen, sonst verliert er seinen Anspruch auf ALG 2, oder? Er will sich aber ums Kind kümmern… was tun?
Hallo,
er muss nicht zwangsläufig seinen ALG II Anspruch verlieren. Der neue Anspruch für alle 3 würde sich idR. folgendermaßen zusammensetzen (in den alten Bundesländern) er 311€, Sie 311 € das Kind 207 € plus angemessene Miete, abzüglich Einkommen. Einkommen wäre zum einen, ihr Arbeitseinkommen und Kindergeld. Das Arbeitseinkommen würde aber nicht voll angerechnet werden, sondern man hat ja Freibeträge. Erziehungsgeld sollte ganz frei bleiben.
Wegen der angemessenen Miete und dem anrechenbaren Einkommen am besten Mal bei der zuständigen Stelle (ARGE) erkundigen.
Bye Rebecca
Hallo!
In zwei angrenzende Wohnungen ziehen! Eine Bekannte von mir hat das auch gemacht, weil sie eine Katze hat und ihr Freund Katzenhaarallergiker ist. Sie haben benachbarte Wohnungen und sind beide sehr zufrieden damit.
Viele Grüße
Anne
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Hallo!
Ja, richtig erkannt, auf die Betonung kommt es an:
So nach dem Motto - wir sind zwar zusammen, aber wir brauchen Kohle und die bekommen wir nur, wenn …
Da dürfen beide nicht zusammenziehen, sonst
verliert er seinen Anspruch auf ALG 2, oder?
*kopfschüttel*
Er will sich aber ums Kind kümmern… was tun?
*noch mehr kopfschüttel*
Ich finde manches Denken von solchen Leuten zum Haare ausreißen … grrr behalte alles weitere, was ich über so was für mich …
Wenn Sie zu wenig verdient, kann trotzdem noch ALG II gezahlt werden.
Gruß
Molika
*auch mal Hartz 4 bekommen will*