Hallo!
Die Mitarbeiterin eines zahlungsunfähigen Unternehmens erhielt keinen Lohn. Das Jobcenter sprang ein und zahlte Hilfe zum Lebensunterhalt. Monate später erhält die Mitarbeiterin Insolvenzgeld in Höhe des vom Arbeitgeber nicht gezahlten Nettolohns.
Das Geld, das die Betroffene damals vom Jobcenter erhielt, wurde zunächst als Darlehen gezahlt. Als aber monatelang kein Lohn einging, wurde das Darlehen zur nicht rückzahlbaren Regelleistung gemacht. Dadurch entsteht mit dem Insolvenzgeld im Nachhinein eine Überzahlung für den Zeitraum ohne Lohn. Für das Jobcenter zählt der Zuflussmonat. Von daher wird sich das Jobcenter nicht für die Finanzen der Frau interessieren, die mittlerweile keine Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nimmt.
Die Betroffene ist der Meinung, dass die Überzahlung nicht richtig sein kann. Wie ist hier vorzugehen?
Gruß
Wolfgang