Hallo,
ich bin auf der suche nach einer neuen Wohnung
und habe mir vom Amt diese Vermieterbescheinigung geholt.
Die muss ja der Vermieter ausfüllen und ist dann wieder beim Amt abzugeben.
Kann ich, bevor ich einen positiven bescheid vom Amt bekomme,
den Mietvertrag unterschreiben, wenn die Miete im Ortsüblichen Rahmen bleibt?
(Bezuschußungsgrenze) Weil die brauchen ja immer so lange beim Amt und ich muss zum Jahreswechsel hier aus meiner Wohnung.
Danke Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Ich würde nicht den Mietvertrag vorher unterschreiben.Deshalb gibt das Amt ja auch Mietbescheinigung was vom Vermieter ausgefüllt werden muss.Erst wenn Sie das Mietangebot sehen wird es von denen bestätigt das es o.k. ist.Versuch so schnell wie möglich Dir Wohnungen zu besichtigen,damit du es am besten nächte Woche schon einreichen kannst.Ich wüsche Dir viel Glück
Mfg Vivian