auch Hallo…
Obwohl ich mir beim MOD schonmal ne blutige Nase holen musste klinke ich mich glatt nochmal ein…
Frau F. wird kommende Woche die Scheidung einreichen, der
Ehemann hat sich heute aus der gemeinsamen Wohnung, durch das
Einwohnermeldeamt, abgemeldet.
Irgendwie eigenartig, dass genau diese Formulierung schon mal am 05.08. gepostet wurde. Also in welcher Woche will sie denn nun die Scheidung einreichen und wann genau hat sich der Mann abgemeldet? Wohin hat er sich umgemeldet?
Frau F. bekam zusätzlich ALG 2 um genau zu sein 200€,
ZUSÄTZLICH zu was?
der Mann verdiente ansonsten dazu.
Zu was denn nun?
Die Miete für August (muss zum 15. gezahlt werden) steht noch
offen, Frau F. bleibt vorerst in der Wohnung! Mit einem
Schrieb vom Anwalt, das sie die Scheidung eingereicht hat,
nächster Woche, sowie der Abmeldebestätigung geht sie kommende
Woche zur ARGE.
Welche Abmeldebestätigung? Im Übrigen sollte sie den Mietvertrag und, soweit vorhanden, auch die arbeitsrechtlichen Unterlagen ihres Mannes mitnehmen (Kündigung, Arbeitsvertrag, Antrag auf ALG1)
Wird sie für August die Mietzahlung sowie den Rest ALG2
bekommen?
Das muss wohl die zuständige Stelle entscheiden, die sie besser heute als morgen aufsucht (trotz fehlender Unterlagen).
Sie hat gleich Null Geld.
Na, ‚ihre‘ 200 Eur ALG2 wird sie doch zu Monatsbeginn bekommen haben!?
Der Mann bekommt am 15 Gehalt und wird ihr mit Sicherheit nichts mehr
abgeben. Zumal er sowieso nur noch den halben Monat bezahlt bekommt
und dann in die Arbeitslosigkeit fällt.
Interessante Formulierung! Klingt, als wär mal wieder keiner dafür verantwortlich.
Sicherlich wird die ARGE prüfen, ob Frau F. Unterhaltsansprüche
an ihren Mann hat - sie bekommt Sozialgeld
Ich dachte, sie bekommt ALG2?
streckt das Amt solange vor? Sie wird sowieso keinen Unterhalt
bekommen, aber es muss ja geprüft werden…Sie muss zum 15 die Miete :zahlen und hat kaum Geld zum Leben.
Oben hatte sie „null Geld“!? Und für wen bitte soll das ‚das Amt‘ vorstrecken? Sie will doch ohnehin Sozialleistungen beantragen?!
Ihre Anwältin hat Urlaub und von daher kann sie nicht eher die
Scheidung einreichen. Sie hofft, das Amt tut sich nicht schwer.
Was meint ihr? Wird sie volle Leistungen inklusive Miete bekommen,
oder ist der Mann trotz Abmeldung noch immer für die Miete mit
verpflichtet? Er wird mit Sicherheit keinen Cent freiwillig
abgeben. Und was dann kommen würde, wäre mühsam und zieht sich…
Na und, soll man ihn deswegen einfach so davonkommen lassen, ein bisschen Mühe darf sie sich ruhig geben (,sofern da was zu holen ist), bevor der Steuerzahler das für den netten Zeitgenossen übernimmt. Solange der Mann mit im Mietvertrag steht ist er verpflichtet, die Miete zu zahlen, daran ändert die Abmeldung nichts, ein Gespräch mit dem Vermieter ist ebenfalls unumgänglich.
Also wird das Amt gleich einspringen?
Sie werden ihr sicher nicht sofort einen Bescheid ausstellen, deswegen versteh ich nicht, warum sie auf irgendwelche Papiere wartet und sich nicht zumindest schonmal den richtigen Ansprechpartner sucht und nen Termin macht, damit der sich schonmal einarbeitet und die Sache nachher schneller geht?!
Ich hoffe, diesmal hat mein Beitrag etwas mehr Inhalt und damit auch etwas länger Bestand, dennoch möchte ich loswerden, dass mir die ganze Sache etwas konfus erscheint…
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Greetz, Teutoburger