Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem:
Eine Freundin ist allein erziehend und ist gezwungen auf
Grund ihres Erziehungsurlaubs auf ALG 2 zurück zu
greifen.
Ihre 3 Raum Wohnung mit etwa 600€ warm wurde vom Amt
getragen. Um ihr das Leben etwas zu erleichtern habe ich
ihr die Möglichkeit angeboten in meinem Haus zur
Untermiete zu wohnen. dadurch spart sie monatlich 200 €.
Was keiner von uns wusste, war dass ein Umzug beim Amt
erst beantragt werden muss. Als Belohnung dafür, dass
sie jetzt Geld spart soll sie eine 3 Monatige
Bezugssperre bekommen.
Ist das rechtens? Wie kann ich dagegen vorgehen?
Vorab besten Dank für ihre Unterstützung.
hallo! ja leider ist es so das es rechtens ist denn in jedem bewilligungsbescheid steht drin das man jede veränderung angeben MUß!!!
jetzt ist es so das sie beim amt nur sagen kann das sie das gemacht hat weil sie dadurch geringere kosten verursacht etc… wenn sie einen netten und guten sachbearbeiter hat dann kommt sie damit durch wenn sie allerdings nen scheiß sachbearbeiter habt kann es sein das ihr als eine lebensgemeinschaft angerechnet werdet und nicht als wohngemeinschaft solltet ihr als lebensgemeinschaft angerechnet werden dann kann es sein das dein einkommen angerechnet wird und sie nicht oder demendsprechend weniger bekommt! also sorgt dafür das eure kleidung etc wirklich in getrennten räumen ist und alles getrennt ist denn sonst bekommt ihr richtig probleme!!! wenn noch fragens ind ich bin da!!! lg und schönes we!
Moin,
muß ich passen, habe das so noch nie gehört. Sie soll doch einfach zum Fallmanager gehn und „einen auf blöd“ machen, hilft meistens!
Moin!!
Also mir is nicht bekannt, das das Amt eine Sanktion aussprechen kann nachdem man dem Amt Geld gespart hat.
Mir ist nur bekannt das das Amt die Kostenübernahme für einen Umzug ablehnen kann wenn man auf eigene Faust umzieht.
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Sperrung den Erfolgt??
Einzigste Möglichkeit, sofort Wiederspruch gegen den Bescheid einreichen…
LG
Willkommen im Leben der Absurden Hartz 4 Gesetze. Aus meiner Sicht ist es Rechtens, wobei 3 Monate sperre wirklich sehr Übertrieben scheint. Sie können aber Berufung eingehen und erklären das Sie keiner davon Unterrichtet hat wie das beim Umzug alles von statten geht.
Aus Erfahrung weiß ich aber das dadurch die Strafe nur gemildert wird, wenn Überhaupt. Im schlimmsten Fall heißt es dann „Unwissenheit Schützt vor Strafe nicht“ das musste ich auch am Eigenen Leib erfahren als ich eine Anzeige ins Haus bekommen habe.
In wenigen Fällen hilft es noch mal mit den Leistungsbetreuern zu reden. Aber aus meiner Sicht wäre das so als würden Sie mit Ihren eigenen Hänger um Milde bitten immerhin hat man Ihr/ Ihm das ganze am Ende zu verdanken.
Wenn Sie eine Rechtsschutz haben können Sie dagegen klagen. Wobei es schwierig wird zu Beweisen das Ihr Leistungsbetreuer seiner Erklärungspflicht nicht Nachgekommen ist und das mit dem Umzug nicht erwähnte.