ALG 2 und Urlaub

Guten Abend
Folgende Frage. Darf eine Familie, die Aufstocker sind, für 1 Woche zu ihrer Familie in Urlaub fahren? Bzw. muss man diesen Urlaub beim Jobcenter melden das man dann zum Beispiel in einem anderen Bundesland zu Besuch/ Urlaub ist ? Wenn das der Fall wäre und man dies 4 Wochen vorher dem Jobcenter meldet, kann man dann die Reise verboten bekommen? Wie ist das wenn eine Umschulung anfallen würde in diesem Zeitraum und die Familie die Zugfahrt schon gebucht hätte, muss man dann darauf verzichten?

Vielen Dank

Im Alg2-Bezug gelten grundsätzlich die Regelungen der Erreichbarkeitsanordnung.

Heißt: Ortsabwesenheit bzw. Befreiung von den Obliegenheiten der EAO muss beantragt und genehmigt werden.

Grundsätzlich gehen vermittlerische Belange immer vor. Bucht man also eine Zugfahrt ohne vorherige Abstimmung mit Vermittler, hat man Pech gehabt, wenn z.B. Umschulung ansteht, und muss ggf. auf die Reise verzichten oder andernfalls Konsequenzen tragen (Sanktion wegen Nicht-Antritt der Umschulung bis hin zur Leistungseinstellung).

Die Erreichbarkeitsanordnung gilt allerdings nicht für jeden Alg2-Bezieher im gleichen Ausmaß.

Genaueres findet man in den Fachlichen Hinweisen zu § 7 SGB II ab Rz 7.56: