Hallo,
welche Partei ist denn in der Beweispflicht, nachzuweisen,
dass man sein Vermögen, welches man sich von seinem eigenen,
von sich selber erwirtschafteten Einkommen jahrelang
zusamengespart hat, eigens und ausschliesslich aus dem
einzigen Grund vermindert, nur um in den Bezug von
Transferleistungen zu erhalten?
probiers Mal mit einem anderen Ansatz: Würde der Mensch morgen ALG II beantragen, so wäre das Sparguthaben bekannt und es wäre absehbar, innerhalb welcher Zeit es aufgebraucht sein würde, ohne daß eine Notsituation vorsätzlich herbeigeführt worden wäre.
Hebt er allerdings das komplette Sparguthaben ab, legt es unter das Kopfkissen, sagt bei Antragstellung „verprasst“ und das Amt sage „Tja, dann haben wir wohl pech gehabt - Antrag bewilligt“, dann wäre folgendes möglich:
Der jetzt ALG-II-Bezieher könnte sich von seinem „geheimen“ Guthaben jeden Monat sein ALG II aufstocken, damit der bisherige Lebensstandard oberhalb von ALG II gehalten werden kann. Würde ja wohl doch dem widersprechen, daß ALG II existenzsichernd sein soll, nicht bedingungsloses Grundeinkommen.
Man kann das Geld dafür gespart haben, seine Bude endlich mal
so richtig auf Vordermann zu bringen. Man kann sich auch einen
anderen langgehegten Wunsch damit erfüllen wollen, eine
größere Reise oder sowas in der Art. Wird man da auch
sanktioniert?
Das hängt natürlich vom Maß ab. Wer in dem Wissen, daß er in Kürze ALG II beziehen wird, seine Mietwohnung mit goldenen Wasserhähnen versehen lässt und ein paar exquisite Designerstücke hineinstellt, der wird sich vorwerfen lassen müssen, die Bedürftiglkeit mit Absicht herbeigeführt zu haben (zumindest verfrüht). Für die Reise in die Erdumlaufbahn dürfte vergleichbares gelten.
Die Wohung zu renovieren, einen neuen Kühlschrank reinstellen und danach für eine Woche nach Mallorca zu fliegen, dürfte nicht beanstandet werden.
Andersrum: Wer spart erst jahrelang 40000€ zusammen, nur und
ausschliesslich zum Verpassen und hinterher H4 zu beziehen?
s.o., der, welcher sich Leistungen erschleichen will. Ich geb doch mein hart erarbeitetes Geld nicht her, gibt doch Hartz 4.
Wenn Du natürlich meinst, daß vor und nach Bezug die gleiche Geldmenge vorhanden ist, diese also nicht angerührt wurde, dann stellt sich trotzdem die Frage, warum der Berufstätige, der nur grad so über die Runden kommt, mit seinen Steuern das Sparguthaben des ALG-II-Empfänger absichern soll, wo er doch selbst gar kein Spraguthaben hat aufbauen können.
Ich finde diese Denke höchst eigenartig (will da jetzt aber
auch kein Fass aufmachen). Wohlgemerkt, man geht arbeiten und
spart, anstelle einen Kredit aufzunehmen, sein erarbeitetes
Geld, um sich etwas leisten zu können.
Ich befürchte, daß der Anpruch bezüglich einer Mindestlogik bei den Hartz-Gesetzen den Erfindern abgegangen ist.
Verstehe ich nicht.
Dann scheint das Vorhaben auch bei Dir aufgegangen zu sein.
Die Hartz-Gesetze basieren teilweise durchaus auf guten Grundgedanken, leider ist die Umsetzung weit davon entfernt.
Gruß
osmodius