ALG 2 und vermögen

hallo

jemand hat jahrelang gearbeitet und in dieser zeit 40.000 euro angespart. die person wird arbeitslos. in dieser zeit wird der person klar das sie wohl keine arbeit findet und bald das ALG 2 kommt.

also hebt die person die 40.000 euro von der bank ab und verprasst das geld ( alles ohne rechnungen, nachweisse, etc. )

nun ist ALG 2 da und das amt verlangt eine vermögensaufstellung. muss die person beweisen was sie mit den 40.000 euro gemacht hat oder reicht aus das das geld nicht mehr auf dem konto ist und ausgegeben wurde ?

mfg

Howdy,

jemand hat jahrelang gearbeitet und in dieser zeit 40.000 euro
angespart. die person wird arbeitslos. in dieser zeit wird der
person klar das sie wohl keine arbeit findet und bald das ALG
2 kommt.

lese er analog
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/alg-ii-abs…
(letzter Absatz)

also hebt die person die 40.000 euro von der bank ab und
verprasst das geld ( alles ohne rechnungen, nachweisse, etc. )

ja, da gibt es ein paar Sachen, wofür man Geld ausgeben könnte, bei denen es ohnehin keine Quittungen gibt *LOL*

Gruss
norsemanna

lese er analog
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/alg-ii-abs…
(letzter Absatz)

heißt im umkehrschluss die person hat hier mit konsequenzen zu rechnen ? obwohl es seine persönliche sache ist was er mit seinem geld bis zum fall ALG 2 gemacht hat ?

also müsste die person nachweisse erstellen was mit dem geld passiert ist ?

mfg

Howdy,

heißt im umkehrschluss die person hat hier mit konsequenzen zu rechnen ?

sofern du mit Konsequenzen meinst, dass die Person ggf kein ALG2 bekommt, dann lese ich das so.

also müsste die person nachweisse erstellen was mit dem geld passiert ist ?

Ich weiss nicht, ob das hilft… Wieviel Zeit wäre denn in diesem fiktiven Fall zwischen „arbeitlos werden“ und „ALG2 beantragen“ vergangen (gibt man die 40000 Eurotaler in 2 Monaten aus, wird auch eine peinlich geführte Liste kein positives Resultat bringen)

Gruss
norsemanna

Zwischenfrage vom Laien
Hallo norsemanna,

welche Partei ist denn in der Beweispflicht, nachzuweisen, dass man sein Vermögen, welches man sich von seinem eigenen, von sich selber erwirtschafteten Einkommen jahrelang zusamengespart hat, eigens und ausschliesslich aus dem einzigen Grund vermindert, nur um in den Bezug von Transferleistungen zu erhalten?

Man kann das Geld dafür gespart haben, seine Bude endlich mal so richtig auf Vordermann zu bringen. Man kann sich auch einen anderen langgehegten Wunsch damit erfüllen wollen, eine größere Reise oder sowas in der Art. Wird man da auch sanktioniert?

Andersrum: Wer spart erst jahrelang 40000€ zusammen, nur und ausschliesslich zum Verpassen und hinterher H4 zu beziehen? Ich finde diese Denke höchst eigenartig (will da jetzt aber auch kein Fass aufmachen). Wohlgemerkt, man geht arbeiten und spart, anstelle einen Kredit aufzunehmen, sein erarbeitetes Geld, um sich etwas leisten zu können.

Verstehe ich nicht.

Besten Gruß

Annie

Hallo,

welche Partei ist denn in der Beweispflicht, nachzuweisen,
dass man sein Vermögen, welches man sich von seinem eigenen,
von sich selber erwirtschafteten Einkommen jahrelang
zusamengespart hat, eigens und ausschliesslich aus dem
einzigen Grund
vermindert, nur um in den Bezug von
Transferleistungen zu erhalten?

probiers Mal mit einem anderen Ansatz: Würde der Mensch morgen ALG II beantragen, so wäre das Sparguthaben bekannt und es wäre absehbar, innerhalb welcher Zeit es aufgebraucht sein würde, ohne daß eine Notsituation vorsätzlich herbeigeführt worden wäre.
Hebt er allerdings das komplette Sparguthaben ab, legt es unter das Kopfkissen, sagt bei Antragstellung „verprasst“ und das Amt sage „Tja, dann haben wir wohl pech gehabt - Antrag bewilligt“, dann wäre folgendes möglich:
Der jetzt ALG-II-Bezieher könnte sich von seinem „geheimen“ Guthaben jeden Monat sein ALG II aufstocken, damit der bisherige Lebensstandard oberhalb von ALG II gehalten werden kann. Würde ja wohl doch dem widersprechen, daß ALG II existenzsichernd sein soll, nicht bedingungsloses Grundeinkommen.

Man kann das Geld dafür gespart haben, seine Bude endlich mal
so richtig auf Vordermann zu bringen. Man kann sich auch einen
anderen langgehegten Wunsch damit erfüllen wollen, eine
größere Reise oder sowas in der Art. Wird man da auch
sanktioniert?

Das hängt natürlich vom Maß ab. Wer in dem Wissen, daß er in Kürze ALG II beziehen wird, seine Mietwohnung mit goldenen Wasserhähnen versehen lässt und ein paar exquisite Designerstücke hineinstellt, der wird sich vorwerfen lassen müssen, die Bedürftiglkeit mit Absicht herbeigeführt zu haben (zumindest verfrüht). Für die Reise in die Erdumlaufbahn dürfte vergleichbares gelten.
Die Wohung zu renovieren, einen neuen Kühlschrank reinstellen und danach für eine Woche nach Mallorca zu fliegen, dürfte nicht beanstandet werden.

Andersrum: Wer spart erst jahrelang 40000€ zusammen, nur und
ausschliesslich zum Verpassen und hinterher H4 zu beziehen?

s.o., der, welcher sich Leistungen erschleichen will. Ich geb doch mein hart erarbeitetes Geld nicht her, gibt doch Hartz 4.
Wenn Du natürlich meinst, daß vor und nach Bezug die gleiche Geldmenge vorhanden ist, diese also nicht angerührt wurde, dann stellt sich trotzdem die Frage, warum der Berufstätige, der nur grad so über die Runden kommt, mit seinen Steuern das Sparguthaben des ALG-II-Empfänger absichern soll, wo er doch selbst gar kein Spraguthaben hat aufbauen können.

Ich finde diese Denke höchst eigenartig (will da jetzt aber
auch kein Fass aufmachen). Wohlgemerkt, man geht arbeiten und
spart, anstelle einen Kredit aufzunehmen, sein erarbeitetes
Geld, um sich etwas leisten zu können.

Ich befürchte, daß der Anpruch bezüglich einer Mindestlogik bei den Hartz-Gesetzen den Erfindern abgegangen ist.

Verstehe ich nicht.

Dann scheint das Vorhaben auch bei Dir aufgegangen zu sein.

Die Hartz-Gesetze basieren teilweise durchaus auf guten Grundgedanken, leider ist die Umsetzung weit davon entfernt.

Gruß

osmodius

3 Like

Hi Annie,

welche Partei ist denn in der Beweispflicht, nachzuweisen,

gute Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich vermute(!), dass dann irgendwann der Leistungsempfänger ein Statement dazu abgeben muss.

Man kann das Geld dafür gespart haben, seine Bude endlich mal
so richtig auf Vordermann zu bringen. Man kann sich auch einen
anderen langgehegten Wunsch damit erfüllen wollen, eine
größere Reise oder sowas in der Art. Wird man da auch
sanktioniert?

Zusaetzlich von dem von Osmodius genannten gibt es ja noch ein paar Dinge, die ein Alg2 Empfänger besitzen darf.Ich zitiere mal aus einem anderen Webartikel (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…)

Welche Werte sind geschützt und dürfen nicht weg genommen werden?
- eine selbst genutzte Immobilie bis zu einer Größe von 130 qm (vier Personen)
- ein angemessenes Auto für jeden erwerbsfähigen Erwachsenen (bis ca. 10.000 Euro Verkaufswert) 
- angemessener Hausrat
- das angesparte Vermögen der "Riester Rente".
- eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
- 150 € pro Lebensjahr Vermögen als Anlage, Sparbuch, Kapitallebens-Versicherung etc. für jeden Erwachsenen (maximal 9.750 Euro \*)
- 250 € pro Lebensjahr private Alterssicherung.
- 4100 Euro für jedes minderjährige Kind.
- Für Menschen die vor dem 1.1.1948 geboren sind erhöht sich der jährliche Faktor von 200 auf 520 €.
- Und je Person noch einmal 750 € Ansparbetrag für Anschaffungen, da ja jetzt die einmaligen Beihilfen entfallen sind.

Andersrum: Wer spart erst jahrelang 40000€ zusammen, nur und
ausschliesslich zum Verpassen und hinterher H4 zu beziehen?

na, die Frage des UPs ging in diese Richtung.

Ich finde diese Denke höchst eigenartig (will da jetzt aber
auch kein Fass aufmachen). Wohlgemerkt, man geht arbeiten und
spart, anstelle einen Kredit aufzunehmen, sein erarbeitetes
Geld, um sich etwas leisten zu können.

ja, du, ich, viele Deutsche … aber nicht alle

Gruss
norsemanna

1 Like

Hallo,

der Artikel wäre wohl eher ein Beitrag für das Brett der Plauderei.

Im Endeffekt endscheidet immer noch der Mitarbeiter über die Bewilligung
von ALG 2.
Ob er dem Glauben schenkt,das man das Geld z.B. in den „Puff“ getragen
hat(weil man durch die Arbeitslosigkeit Sexsüchtig geworden ist)
sei dahin gestellt.

Ich finde es nur schade,wenn jemand immer gearbeitet,mit 55Jahren arbeitslos wird,kein Wohneigentum erworben hat,dieses Geld zur Aufstockung der ohnehin schmalen Rente gedacht war,nun erst einmal
alles Geld (bis auf das Schonvermögen)aufbrauchen muss um ALG 2
zu beziehen,um dann im Rentenalter wieder als Bittsteller vor
den Ämtern zu stehen.

Wollen mal sehen,was sich die Partein in puncto Rente noch so einfallen lassen.So wie es ausschaut,besteht dann erst Recht kein
Anreiz mehr,sich eine Arbeit zu suchen.

Wie geasagt,Plauderei,Plauderei…

LG Bollfried

Hallo norsemanna,

  • eine selbst genutzte Immobilie bis zu einer Größe von 130 qm
    (vier Personen)

Da gibts keinen festen Wert, das ist Fallabhängig. Eine marode Hütte dieser Größe kann vielleicht in Brandenburg noch für eine Person durchgehen. Auch kann eine teilweise Untervermietung vor der Verwertung schützen. Einzelfallentscheidung eben …

  • ein angemessenes Auto für jeden erwerbsfähigen Erwachsenen
    (bis ca. 10.000 Euro Verkaufswert)

Wenn sich da in den letzten Tagen nichts geändert hat, dann gilt ein Verkaufserlös von EUR 7500,-

  • das angesparte Vermögen der „Riester Rente“
  • Rürup, bAV
  • eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,

Da gibts zwar ein BSG-Urteil aus 2009 (AZ: B 14 AS 35/08 R), allerdings sind die Hürden nicht gerade niedrig, so daß es wohl nur bei den wenigsten Selbständigen Wirkung entfalten dürfte.

Gruß

osmodius