ALG 2 und Wohnungskontrolle

Hallo,

die Miete meiner derzeitigen Wohnung liegt ebenso unterhalb der angemessenen Höhe wie die meiner zukünftigen Wohnung (ab 1. Mai 05). Die ARGE zur Grundsicherung hat nun angekündigt, meine derzeitige, bzw. die zukünftige Wohnung zu besichtigen. Gibt es ein Gesetz, das der ARGE dies erlaubt, die Miete liegt schließlich in jedem Fall innerhalb der ortsüblichen Regelsätze? Und wenn die ARGE dies darf, müssen sie sich dann anmelden, und wenn, wie lange vorher müssen sie dies tun, oder dürfen sie einfach ganz überraschend vor der Tür stehen?

Zur genaueren Erläuterung: Die ARGE will persönlich überprüfen, ob die „angemessenen“ qm-Zahlen nicht überschritten sind und ob es sich um eine tatsächlich abgeschlossene Wohnung handelt, da die Wohnung im Haus meiner Eltern liegt. (Ich selbst bin der Meinung, daß es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt, da ich ein Zimmer mit Kochgelegenheit und Kühlschrank und ein eigenes Bad gemietet habe. Ich benutze also nicht die Räumlichkeiten wie Bad oder Kücher meiner Eltern.)

Ich hoffe, einen rechtskräftigen Hinweis oder Paragraphen zu erfahren, da meine entsprechenden Recherchen im SGB II nichts erbrachten.

Vielen Dank im Voraus,
Margit

Hallo Margit,

falls das Amt was an deinen Wohnungen auszusetzen hat, kannst du dann nicht ggf. an die Vernunft der Sachbearbeiter appellieren? Ansonsten wuerdest du dir ja evtl. eine kleinere teurere Wohnung mieten.

Was die Abgeschlossenheit einer Wohneinheit angeht, so kann ja ein Wohngemeinschaftszimmer auch als abgeschlossene Wohneinheit gelten. Wichtig ist nur, dass ersichtlich ist, dass du fuer dich alleine wirtschaftest, und dass ihr nicht gemeinsame Kasse macht.

Tips bitte mit Vorsicht geniessen, bin nicht auf dem neuesten Stand.

Viele Gruesse Thea