Alg 2 während Krankheit

Hallo,

ich habe folgende Frage,

und zwar zahlt das Jobcenter aufstockend Geld zum Krankengeld der Krankenkasse, wenn das Geld der Krankenkasse nicht ausreicht. Dies allerdings nur ein halbes Lahr lang (bei Krankenhausaufenthalt sogar nur 3 Monat)!
Krankengeld bekommt man 18 Monate von der Krankenkasse.

Wie kann sich jemand Finanzieren, also von was soll jemand leben, der über einen längeren Zeitraum krank ist.

Es könnte ja vorkommen, dass jemand länger als 6 Monate krank ist, dann würde die Aufstockung des Jobcenters wegfallen. Hätte diese Person eine Möglichkeit, sich an eine andere Institution zu wenden?
Und was würde diese Person machen, wenn sogar das Krankengeld wegfällt, weil die Person a) entweder so lange krank ist oder b) vorher schon krank war und über die 18 Monate kommt.

Gruß

Hallo Savoir,

da ich auf diesem Gebiet kein wirklicher Experte bin, muss meine Antwort nicht zwingend richtig sein. Eher würde ich sagen dass sich mein Hinweis auf Vermutungen begründet, und du das von mir geschriebene eher als Denkanstoß auffassen solltest.

Dies allerdings nur ein halbes Lahr lang (bei Krankenhausaufenthalt sogar nur 3 Monat)! Krankengeld bekommt man 18 Monate von der Krankenkasse.

ALG II ist (soweit mir bekannt ist) für Personen gedacht die dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Jemand der längere Zeit krank ist, wird dann wahrscheinlich vorübergehend nicht mehr als „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend“ angesehen.

Es könnte ja vorkommen, dass jemand länger als 6 Monate krank ist, dann würde die Aufstockung des Jobcenters wegfallen. Hätte diese Person eine Möglichkeit, sich an eine andere Institution zu wenden?

Und was würde diese Person machen, wenn sogar das Krankengeld wegfällt, weil die Person a) entweder so lange krank ist oder b) vorher schon krank war und über die 18 Monate kommt.

In beiden Fällen müsste dann wahrscheinlich die „Grundsicherung“ (hieß früher „Sozialhilfe“) beantragt werden, das wäre die zuständige Stelle für Personen die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Wie gesagt, dass soll von mir nur ein Denkanstoß sein in welcher Richtung du dich erkundigen könntest. Aber vielleicht meldet sich hier auch noch ein richtiger Experte zu Wort.

Gruß
N.N

Hi N.N,

vielen Dank für deinen Denkanstoß!
Ich habe nicht gewußt, dass es noch so etwas wie das Sozialamt und Sozialhilfe gibt! Ich dachte, das wäre mit der Hartz 4 Reform abgeschaft worden und das Jobcenter wäre jetzt für alles zuständig!
Das bringt auf jeden Fall Licht ins Dunkle!

Gruß

Hallo,

Das bringt auf jeden Fall Licht ins Dunkle!

nein, ich keine Fragen aber auch nicht beantworten

Gruß
Otto

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Unkenntnis bitte verschweigen
Hallo,

Hallo, da ich auf diesem Gebiet kein wirklicher Experte bin, muss
meine Antwort nicht zwingend richtig sein.

Dann solltest du mit deiner Unkenntnis Fragesteller nicht auf eine falsche Fährte führen. Lese vorab http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-I

ALG II ist (soweit mir bekannt ist) für Personen gedacht die
dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Jemand der längere Zeit
krank ist, wird dann wahrscheinlich vorübergehend nicht mehr
als „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend“ angesehen.

Falsch

In beiden Fällen müsste dann wahrscheinlich die
Grundsicherung“

ALG II ist doch Grundsicherung.

Gruß
Otto … mehr auf http://w-w-w.ms/a47zzz

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Hallo Otto,

zu deiner seltsamen Antwort wollte ich eigentlich gar keine Stellung nehmen. Schließlich habe ich den Fragenden von vorneherein darauf hingewiesen dass meine Antwort nur ein Denkanstoß sein soll, damit er sich selber in Sachen „Grundsicherung“ erkundigt. Von daher habe ich den Fragenden keinesfalls „auf eine falsche Fährte geführt.

Doch als ich deine Antwort weiter gelesen habe kam mir der Gedanke dass der Fragende eventuell durch deine Antwort zu sehr verunsichert wäre, wenn ich deine Antwort nicht kommentiert hätte.

Auf jeden deiner Behauptungen einzugehen habe ich jetzt weder Lust, noch die notwendige Qualifikation dazu. Deswegen nur zu dieser Behauptung von dir:

ALG II ist doch Grundsicherung

Es gibt (soweit mir bekannt ist) den Begriff „Grundsicherung“ 2 mal.

1 Grundsicherung der Sozialhilfe
a Im Alter und bei Erwerbsminderung
b Hilfe zum Lebensunterhalt

2 Grundsicherung für Arbeitsuchende
a Arbeitslosengeld II (ALG II)
b Sozialgeld
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung

Allerdings gebe ich dir Recht dass ich mit der Bezeichnung „Grundsicherung“ in diesem Fall wohl etwas zu ungenau war. Das was ich meinte war das „Sozialgeld“ welches 1 Bestandteil der Grundsicherung ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgeld

Gruß
N.N

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Hallo Savoir,

Ich habe nicht gewußt, dass es noch so etwas wie das Sozialamt und Sozialhilfe gibt!

Die Bezeichnungen haben sich geändert, aber trotzdem gibt es noch so etwas Ähnliches wie früher die Sozialhilfe.

Die Einwände von „konzepi“(Otto) sind teilweise berechtigt, aber wenn man es genau nimmt auch nicht viel stimmender als mein Denkanstoß für dich.

Es gibt (soweit mir bekannt ist) den Begriff „Grundsicherung“ 2 mal.

1 Grundsicherung der Sozialhilfe
a Im Alter und bei Erwerbsminderung
b Hilfe zum Lebensunterhalt

2 Grundsicherung für Arbeitsuchende
a Arbeitslosengeld II (ALG II)
b Sozialgeld
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung

Allerdings muss ich „Otto“ Recht geben dass ich mit der Bezeichnung „Grundsicherung“ in diesem Fall wohl etwas zu ungenau war.

Also in dem in deiner Frage geschilderten Fall könnte man sich erkundigen, wenn das Krankengeld der Krankenkasse ausgelaufen ist, und wenn auch kein ALG II mehr bezahlt wird ob dann eventuell die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (wegen Krankheit vorübergehende Erwerbsminderung?) zuständig wäre.

Oder ob das Sozialgeld die mögliche Alternative wäre. Das was ich in meiner ersten Antwort meinte meinte war das „Sozialgeld“ welches 1 Bestandteil der Grundsicherung ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgeld

Aber wie gesagt, ich behaupte nicht dass dem so sei, sondern möchte dich nur auf Ideen bringen in welche Richtung du selber nachforschen könntest.

Gruß
N.N

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Hallo

http://begutachtung.dr-toennies.de/resources/Aufsatz…

Gruß,
LeoLo

Denkanstoß
Hi allesamt,

ich denke, ich habe den Denkanstoß schon als solchen verstanden.
Für mich ist es einfach wichtig zu wissen, was geschieht, wenn in dem geschilderten Fall das Jc nicht mehr zahlt und das Krankengeld der Krankenkasse auch ausläuft.

Ich wollte wissen, ob man dann aus dem Sozialsystem fällt! Da ich dachte das Jobcenter sei die letzte Institution, und wen sie nicht mehr zahlt wäre es Pech! (Was mich schon stark gewundert hätte)
Dies scheint wohl nicht der Fall zu sein.
Ich habe jetzt eine Anhaltspunkt, wie es mit einer Person weiter gehen könnte, die einen ähnlichen Verlauf hat wie beschrieben.

Gruß