Alg 2 Wieviel Vermögen dürfen wir haben

Hallo zusammen-ich habe ein paar Fragen bzgl. ALG 2
Wir haben ein Konto mit ca. 15.000 Euro.Einen PKW der noch geleast ist,ein Haus das wir gekauft haben und das mit 265.ooo belastet ist.Außerdem Aktien im Wert von 3.500 E.Mein Mann geht jetzt in Vorruhestand und wird dann ca. 2.500 Euro brutto bekommen.Wieviel Privatvermögen darf ich und mein Mann haben?Mein Mann ist 59 und ich 56 Jahre alt.Ich besitze weder Schmuck noch Gemälde.Kinder haben wir keine.
Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo

ein ganzer Überblick: http://hartz.info/index.php?topic=25.0

LG

Hallo. Also nach dem letzten Stand waren es wohl 200,- Euro pro Lebensjahr Privatvermögen. LG Conny

Auch Hallo,

Zitat von http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…:

Kein verwertbares Vermögen darf vorhanden sein

ALG II erhält nur, wer bedürftig ist. Bedürftigkeit setzt voraus, dass (neben fehlendem Einkommen) kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Vermögen ist grds. alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um Arbeitslosengeld II beziehen zu können.
Grundfreibetrag

Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.
Auto, PKW

Dem Arbeitslosengeld II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, wenn

  • der Zeitwert des PKW, des Autos, 7500 Euro nicht übersteigt (so des Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei 5000 Euro angesiedelt)
  • das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.S.d. SGB II)
    Eigenheim, Eigentumswohnung

Kein anrechenbares Vermögen ist ein ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessener Größe nicht überschreitet. Angemessen ist - nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen - eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 130m². Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
Altersvorsorge, Lebensversicherung

Vermögen bis zu einem Betrag von € 250 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher einer Bedarfsgemeinschaft ist anrechnungsfrei, wenn

  • es der Altersvorsorge dient und
  • erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.

Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von € 16.250 aufgelöst und zurückgekauft werden. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorgemodelle, etwa

  • die Riester-Rente oder
  • die Rürup-Rente.

Gruß,DC