Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, wie es sich im folgenden Fall verhällt:
Januar 2018 Arbeitsaufnahme 15. Januar
Erster Gehaltseingang Anfang Februar 2018
ALG2 Eingang 31.01.2018 für den Monat Februar.
Heißt das Zuflussprinzip hier nun, dass ich das ALG2 dann komplett zurückzahlen muss bzw. voll angerechnet wird oder, dass weil das ALG 2 im Monat Januar zufließt aber das 1. Gehalt im Monat Februar, die Zuflüsse nicht im selben Monat liegen und man das ALG2 für Februar nicht zurückzahlen muss?