ALG 2 Zurückzahlen..erstattung?

Hallo.
Folgende Frage ;
Bin Arbeitslos seid Januar´21 .

Hab anspruch auf ALG 1
Bekomme seid 14.02.2021 ALG 2 da ALG 1 nicht bearbeitet werden kann .
Mein ex chef sendet keine Arbeitsbescheinigung zur Agentur für Arbeit .

Muss ich wenn ALG 1 bearbeitet ist ALG 2 zurückzahlen ?

Hoffe war nicht zu verwirrend.

LG

Hallo,

das wird die AA gleich im ALG 1-Bescheid verrechnen.

&tschüß
Wolfgang