ich habe meine Kuendigung zum 28.12 bekommen. da ich aber weniger 1 jahr durchweg bei ein und derselbigen Firma gearbeitet habe und ich vorher A-Hilfe bezogen habe, rutsche ich nun zum 1.1 in das ALG 2
Den Antrag habe ich bereits gestellt.
Meine Frage ist nun, was kann / muss man denn noch beantragen
Befreiung GEZ und Kabelfernsehn? Beim Buergeramt?
Antrag auf Wohngeld?
also erst mal tuts mir leid für dich dass du deine stelle los bist!
zu kabelfernsehen oder gez kann ich nichts sagen, aber wohngeld brauchst du nicht zu beantragen, denn mit dem alg II wird die miete (im angemessenen rahmen) übernommen.
vielen lieben Dank für deine rasche Antwort.
ICh werde gleich mal den Link folgen und mich belesen.
Wegen GEZ und Kabel werd ich ja morgen sehen, wenn ich auf dem Buergeramt bin. Mehr wie nein koennen sie ja nicht sagen.
Aber weisst du vielleicht noch folgendes.
Auf der einen Webseite sagen sie das sie die Nebenkosten zahlen, abzueglich Warmwasser.
Zahlen die denn dann wenigstens die ganzen anderen Kosten, Abwasser, Kaltwasserm Versicherung, Hausmeister etc.
MFG Alex
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soweit ich weiß zahlen sie die kompletten nebenkosten, auch warmwasser, das einzige was ausgenommen ist, ist der strom.
allerdings wird nur ein angemessener betrag übernommen, also wenn die miete bzw. die nebenkosten über dem durchschnitt liegen wird nur anteilig übernommen.
hmmm, na das waere ja nicht schlecht, wenn es so waere.
Weisst du wo die angemessenen Grenzen sind?
Ich selbst habe 61 qm bei einer kaltmiete von 235 € und Nebenkosten laut Mietvertrag von 96 €. Hatte aber eine Erhöhung bekommen auf 110 €.
Diese wollte das Amt aber nicht sehen
Muss ich dann nun später beim Bescheid in Einspruch gehen?
VLG Alex
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was eine angemessene miete ist, hängt vom mietspiegel in deinem wohnort ab. aber deine miete hört sich nicht so hoch an.
mit dem einspruch isr das so eine sache. allgemein habe ich jetzt schon ganz oft gehört, dass empfohlen wird, sofort einspruch einzulegen. angeblich sollen im moment bis zu 80% der berechnungen nicht korrekt sein.
ich weiß aber nicht, was für folgen so ein einspruch hat.
also ich war heute nochma auf der alg 2 stelle und habe da die BK Abrechnung von 2003 abgegeben.
Mal sehen was sie nun machen.
Soweit ich weiss liegt bei uns der Mietspiegel glaube bei 3,90 € (ist in Sachsen / Leipzig).
Aber da ich alleinstehend bin, stehen mir nur 45 qm zu und liege somit 16 qm drueber *grummel*
Naja ich werde nun erst einmal abwarten was rauskommt und dann ggbfls. in Einspruch gehen.
Ich danke dir für deine Bemuehungen und wünsche dir einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Liebe Gruesse Alex
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