Guten Tag,
(a) ab welchem Zinsbetrag muss die Bank eine Steuerbescheinigung ausstellen?
(b) Falls es, wie vermutet, einen Mindestzinsbetrag gibt, und man bei geringeren Beträgen (z: B. erst neu angelegtes Konto) keine Steuerbescheinigung erhält, muss man den Minibetrag aus dem Kontoauszug dann trotzdem in der Steuererklärung angeben?
danke, dalga
Hallo,
a) Die seit ein paar Jahren vorgeschriebene Bescheinigung über Kapitalerträge muss eine Bank auch bei 0 € Zinsen ausstellen; entscheidend ist, dass man dort ein Konto irgendwelcher Art hat.
Eine Steuerbescheinigung, d. h. die zur Anrechnung bei der Einkommensteuerveranlagung nötige Bescheinigung über die von der Bank einbehaltene Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer macht dagegen nur Sinn, wenn die Bank auch eine solche einbehalten hat: Hier liegt der Mindestbetrag der Steuer also bei 1 Cent.
b) Kommt man insgesamt mit seinen Einkünften aus Kapitalvermögen über den gesetzlichen Freibetrag, dann muss man in seiner Steuererklärung alle diese Einkünfte angeben, auch wenn einige sehr gering sind. Bleibt man darunter und gibt z. B. die Anlage KAP nur deshalb ab, weil irgendwo kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, so genügt es, die Einkünfte anzugeben, von denen die Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde, da die übrigen sowieso keinen Einfluß auf die Höhe der ESt hätten.
Gruß,
Markus