ALG-Anspruch bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Person „X“ ist Arbeitnehmer bei Arbeitgeber „AG“.

X ist befristet für 1 Jahr beschäftigt.

X weiss, dass aufgrund des Verhaltens vom AG dieser offenbar Interesse hat, X nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages erneut ein Beschäftigungsverhältniss, erneut auf ein Jahr befristet, anzubieten. Grund zur Annahme auf eine Weiterbeschäftigung sind eine Beförderung im laufenden Beschäftigungsverhältniss und Weiterbildungsangebote (detailiert: Ersthelfer am Arbeitsplatz, Brandschutzlehrgang)

Es ist X bekannt, dass AG sich ca. 6 Wochen vor Ablauf des Vertrags mit seinen Arbeitnehmern in Verbindung setzt zwecks Weiterbeschäftigung.

X hat kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung, hat sich fristgerecht (3 Monate vor Ablauf) bei der AfA gemeldet.

Es stellt sich nun die Frage, ob X nach Ablauf des Arbeitsvertrags und Ablehnung(!) einer Weiterbeschäftigung Anspruch auf ALG hat oder er eine Sperrfrist seitens der AfA erhalten wird.

Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG
Marc

Hallo!

Wenn man aus Sicht des AG NICHT weiterbeschäftigt werden kann, dann bekommt man ALG. 
Ist doch der Normalfall.

Sperre käme m.E. in Betracht, wenn man auf ein Verlängerungsangebot/Umwandlung in unbefristeten Vertrag des AG nicht eingeht .
Denn das käme doch einer Eigenkündigung gleich.

MfG
duck313

Es wird dann vermutlich unerheblich sein, ob es sich um Übernahme in ein befristetes oder wie du geschrieben hast unbefristetes AV ahndelt ???

Hallo,

also meine Meinung:

Wenn die Agentur für Arbeit erfährt, dass Du ein Angebot zur Weiterbeschäftigung bekommen hast und Du dies ohne zwingenden Grund abgelehnt hast, dann kommt die Sperre, da bin ich ziemlich sicher.

Ob die AfA das allerdings erfährt, das ist eine andere Frage…

Gruß

Ich sehe das anders
Hi!

Wenn ich nicht völlig blind bin (was ich allerdings nicht ausschließe), sehe ich weder im § 159 SGB III noch in der Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit einen Hinweis, dass die reine Passivität eine Sperrzeit begründet.

Das muss jetzt nicht heißen, mein reines Bauchgefühl würde mir etwas anderes sagen, aber eine Basis sehe ich da jetzt nicht.

Ich lass mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen - dafür sollte man die Frage aber vielleicht besser im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen …

VG
Guido