Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Person „X“ ist Arbeitnehmer bei Arbeitgeber „AG“.
X ist befristet für 1 Jahr beschäftigt.
X weiss, dass aufgrund des Verhaltens vom AG dieser offenbar Interesse hat, X nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages erneut ein Beschäftigungsverhältniss, erneut auf ein Jahr befristet, anzubieten. Grund zur Annahme auf eine Weiterbeschäftigung sind eine Beförderung im laufenden Beschäftigungsverhältniss und Weiterbildungsangebote (detailiert: Ersthelfer am Arbeitsplatz, Brandschutzlehrgang)
Es ist X bekannt, dass AG sich ca. 6 Wochen vor Ablauf des Vertrags mit seinen Arbeitnehmern in Verbindung setzt zwecks Weiterbeschäftigung.
X hat kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung, hat sich fristgerecht (3 Monate vor Ablauf) bei der AfA gemeldet.
Es stellt sich nun die Frage, ob X nach Ablauf des Arbeitsvertrags und Ablehnung(!) einer Weiterbeschäftigung Anspruch auf ALG hat oder er eine Sperrfrist seitens der AfA erhalten wird.
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG
Marc