Ein Arbeitgeber entlässt Personal um eine anstehende Insolvenz zu vermeiden/verzögern. Es ist ihm finanziell nicht möglich, Abfindung zu zahlen. Hat der AN dann Anspruch auf ALG oder ‚muss‘ er auf Wiedereinstellung/Abfindung klagen, ohne es zu wollen?
Gilt es als eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis, wenn der AN weiss wie es um die Firma steht und er nicht gegen die Kündigung an geht? Eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis würde ja automatisch eine ALG-Sperre nach sich ziehen, soweit ich weiss.
Gruss
das Kruemelchen