ALG Anspruch nach Kündigung ohne Abfindung

Ein Arbeitgeber entlässt Personal um eine anstehende Insolvenz zu vermeiden/verzögern. Es ist ihm finanziell nicht möglich, Abfindung zu zahlen. Hat der AN dann Anspruch auf ALG oder ‚muss‘ er auf Wiedereinstellung/Abfindung klagen, ohne es zu wollen?
Gilt es als eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis, wenn der AN weiss wie es um die Firma steht und er nicht gegen die Kündigung an geht? Eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis würde ja automatisch eine ALG-Sperre nach sich ziehen, soweit ich weiss.

Gruss
das Kruemelchen

Hallo Kruemelchen,

zuallererst hat sich das von Entlassung bedrohte Personal umgehend bei der AA zu melden, da allein schon bei verzögerter Meldung Sperrzeit droht.
Dort wird man sich die Gründe anhören und schon den Betroffenen mitteilen, was man von ihnen erwartet.
Ob eine Abfindung möglich wäre, ist dabei kaum der entscheidende Punkt, sondern die Frage, ob die Kündigung an sich berechtigt ist und ob es sich nicht um eine anzeigepflichtige Massenentlassung handelt.

&Tschüß

Wolfgang