ALG Anwartschaft: Zeiten ohne Entgeltzahlung

Hallo,

"Zeiten ohne Entgeltzahlung

Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung bis zu einem Monat werden mitgerechnet. Zeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld werden immer berücksichtigt."

Bedeutet dieser Passus, dass wenn ein Antragsteller am 25.d.M. sein Austrittsdatum hatte, die Anwartschaftszeit auf den vollen Monat aufgerundet wird?

Gruß

Hallo!

Nein, die Anwartschaft wird taggenau berechnet. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen genau 360 Tage zusammenkommen.