Hallo,
"Zeiten ohne Entgeltzahlung
Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung bis zu einem Monat werden mitgerechnet. Zeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld werden immer berücksichtigt."
Bedeutet dieser Passus, dass wenn ein Antragsteller am 25.d.M. sein Austrittsdatum hatte, die Anwartschaftszeit auf den vollen Monat aufgerundet wird?
Gruß