ALG auch nach 2 Jahren?

Hi,

mein Vertrag läuft jetzt nach zwei Jahren aus, vorher war ich Student. Habe beim AA etwas von einer 3-Jahres-Frist gelesen. Was bedeutet das?
Bekomme ich trotzdem ALG?

Danke für kurze Antwort

Andreas

Wenn Du jetzt 2 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf Alg!
Anspruch erwirbt sich jeder ab 1 Jahr Arbeit (vers.-pflichtig!). Die 3-Jahresfrist hat damit gar nichts zu tun, ebenso wenig, daß du Student warst. Das beides aber zu erklären, würde Deine gewünschte KURZE Antwort hier sprengen :wink:.

Holger

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hallo andreas,

don’t panik :wink:

zitat aus dem merkblatt Was-Wieviel-Wer (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/was_wieviel_we…), seite 23:

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, d. h.,
beschäftigungslos ist und eine versicherungspflichtige,
wöchentlich mindestens 15 Stunden umfassende Beschäf-
tigung sucht, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich beim
Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet hat. Die persön-
liche Arbeitslosmeldung schließt den Antrag auf Arbeitslo-
sengeld ein. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war oder sonstige Versicherungspflichtzeiten hatte. (…) zitat ende

da erklären sich auch die 3 jahre draus.

beste grüße
ann