ALG auch nach Honorarjob?

Ein Arbeitnehmer hat noch während der offiziellen Ausbildungszeit begonnen bei einem Arbeitgeber auf Honorarbasis (Kleinstgewerbe)zu arbeiten, beispielsweise im Februar. Dies war erlaubt und der AN hat auch Steuern gezahlt.
Nachdem der Honorarvertrag endete war der AN 4 Wochen arbeitslos, ehe er eine Anstellung bis zB April des Folgejahres bei dem AG erhielt.

Wird der Honorarvertrag vom Amt anerkannt und zu der Zeit der Anstellung dazugezählt, wenn es um Arbeitslosenzahlungen geht? Oder muss der AN ein volles Jahr in Anstellung gearbeitet haben, um Leistungen zu erhalten?

Liebe Grüße und vielen Dank

Ein Arbeitnehmer hat noch während der offiziellen
Ausbildungszeit begonnen bei einem Arbeitgeber auf
Honorarbasis (Kleinstgewerbe)zu arbeiten, beispielsweise im
Februar. Dies war erlaubt und der AN hat auch Steuern gezahlt.

es zählen nur sozialversicherungspflichtige Jobs, Steuern sind nicht relevant

Wallflower

Und angenommen Sozialversicherung wurde gezahlt?

Und angenommen Sozialversicherung wurde gezahlt?

Es wurde Rentenversicherung, Krankenversicherung und auch Arbeitslosenversicherung gezahlt? Bestimmt?