Ein Arbeitnehmer hat noch während der offiziellen Ausbildungszeit begonnen bei einem Arbeitgeber auf Honorarbasis (Kleinstgewerbe)zu arbeiten, beispielsweise im Februar. Dies war erlaubt und der AN hat auch Steuern gezahlt.
Nachdem der Honorarvertrag endete war der AN 4 Wochen arbeitslos, ehe er eine Anstellung bis zB April des Folgejahres bei dem AG erhielt.
Wird der Honorarvertrag vom Amt anerkannt und zu der Zeit der Anstellung dazugezählt, wenn es um Arbeitslosenzahlungen geht? Oder muss der AN ein volles Jahr in Anstellung gearbeitet haben, um Leistungen zu erhalten?
Liebe Grüße und vielen Dank