[Alg] auch Sozialabgaben auf steuerpflichtige VMA?

Hallo,

VMA(Verpflegungsmehraufwendungen) die vom AG erstattet werden, müssen nach 3 Monaten versteuert werden.

Müssen hier auch Sozialabgaben entrichtet werden?

Danke und Grüße

Sven

Servus Sven,

kannst Du dieses:

VMA(Verpflegungsmehraufwendungen) die vom AG erstattet werden,
müssen nach 3 Monaten versteuert werden.

ein bissel näher erklären?

Warum müssen sie versteuert werden? Übersteigen sie die steuerfrei zulässigen Pauschalbeträge? Wurden sie anlässlich Außenprüfung aufgegriffen und als steuerpflichtig erkannt? Wurde intern die Reisekostenordnung geändert, und es gibt überhaupt keine steuerfreien Erstattungen mehr? Hat die interne Revision gefunden, daß die Dokumentation so schlecht ist, daß man das Steuerrisiko nicht eingehen sollte? Oder was führt im gegebenen Fall zu der Steuerpflicht aus heiterem Himmel?

Schöne Grüße

MM

z.B.: Einsatzwechseltätigkeit, doppelter Haushalt
Hi !

Es geht wahrscheinlich um eine Einsatzwechseltätigkeit oder doppelte Haushaltsführung. Bei diesen beiden Konstrukten endet nach 3 Monaten aus steuerlichen Gründen die Möglichkeit, dass der AG den VMA steuerfrei erstattet.*

Wird dennoch VMA erstattet, so ist dies nun steuerpflichtig. Da auch die Sozialversicherung an die Regelungen des Einkommensteuerrechtes anschließen, werden die Zahlungen ab dem 3. Monat auch sozialversicherungspflichtig.

BARUL76

* Für die Experten: Ja, ich bin mir bewußt, dass diese Pauschalaussage nicht 100% zutreffend ist, aber mangels aussagefähigem Sachverhalt kann man es doch mal so durchgen lassen? :smile: