Hallo,
wie lange muß man privat eigentlich Lohnzettel aufheben? Kann man die vernichten, wenn von der BFA alles richtig erfasst wurde?
Danke und schönes Wochenende…
EisIQ
Hallo,
wie lange muß man privat eigentlich Lohnzettel aufheben? Kann man die vernichten, wenn von der BFA alles richtig erfasst wurde?
Danke und schönes Wochenende…
EisIQ
keine steuerliche Aufbewahrungsfrist vorhanden
Hi !
Es gibt für Privatpersonen derzeit keine Vorschrift, die ein Aufbewahren der Lohnabrechnungen vorsieht. Ob sich eine solche Vorschrift jedoch in einem anderen Rechtsgebiet
Wir geben meist die Empfehlung, die Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren. Der Arbeitgeber muss die Lohnabrechnungen nach derzeitigem Stand übrigens 6 Jahre lang aufbewahren.
BARUL76
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